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Nur wenige Quarantäne-Verstöße in Reutlingen

Zwei Kontrolleure auf dem Weg zu einem Corona-Infizierten. Foto: Stadt Reutlingen
Zwei Kontrolleure auf dem Weg zu einem Corona-Infizierten.
Foto: Stadt Reutlingen

REUTLINGEN. Am Mittwoch  und Donnerstag  hat das Sachgebiet Corona des Reutlinger Ordnungsamtes anlässlich einer landesweiten Schwerpunktaktion verstärkt kontrolliert, ob die häuslich Quarantänepflicht eingehalten wird. Das Ergebnis: Fast alle Quarantäne-Pflichtigen in Reutlingen halten sich an die Regeln, teilte die Stadt Reutlingen am Donnerstagabend mit.

Alle 552 Infizierten, Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wurden überprüft, davon 174 direkt an der Haustür und 378 telefonisch. Damit die umfangreichen Kontrollen innerhalb von zwei Tagen durchgeführt werden konnten, haben auch Mitarbeiter anderer städtischer Ämter das Ordnungsamt unterstützt. Insgesamt 18 Kontrolleure waren am Mittwoch und Donnerstag in Reutlingen im Einsatz.

Nur acht Reutlinger haben Quarantäne-Pflicht missachtet

Sowohl am Telefon als auch vor Ort war das Verständnis für die Überprüfungen meist groß. Gering war dagegen die Zahl der Verstöße: Nur in acht Fällen waren Quarantäne-Pflichtige nicht zu Hause angetroffen worden. Das ist eine Verstoß-Quote von nur rund 1,45 Prozent und damit ein sehr positives Ergebnis. Allerdings ist keine der acht Personen positiv getestet, sieben zählen zur Kategorie »Kontaktperson« und eine zur Kategorie »Verdachtsfall«. Ihnen droht nun die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und damit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 650 Euro.

Doch nicht nur die Überprüfung der Quarantäne stand im Fokus der Schwerpunktaktion. Die Kontrolleure haben auch das Gespräch mit den Quarantäne-Pflichtigen gesucht, um herauszufinden, wie es ihnen geht und ob es ihnen an etwas fehlt.

Hintergrund der Aktion ist eine Anweisung des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales und Integration. Dieses hatte wegen der hohen Infektionszahlen landesweit aufgerufen, zur flächendeckenden Kontrolle der Einhaltung von Quarantäne-Pflichten aufgerufen. Seit 28. November müssen sich in Baden-Württemberg Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten, sofort und ohne weitere Anordnung der Behörden selbständig in Quarantäne begeben. (pm)