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Aktuell Stadtplanung

Neue Gewerbefläche in Sickenhausen

Nach langem Vorlauf nimmt das Gewerbegebiet »Lange Morgen II« in Sickenhausen Form an.

Blick auf Sickenhausen
Blick auf Sickenhausen Foto: Manfred Grohe
Blick auf Sickenhausen
Foto: Manfred Grohe

REUTLINGEN-SICKENHAUSEN. Es geht weiter im Gewerbegebiet »Lange Morgen II« in Sickenhausen. Der Bezirksgemeinderat stimmte bei seiner jüngsten Sitzung dem Auslegungsbeschluss einstimmig zu. Ende September soll der Bebauungsplan dem Gemeinderat präsentiert werden. Planreife kündigte Erik Böffgen vom Stadtplanungsamt vor Weihnachten an, den Satzungsbeschluss für Anfang oder Mitte 2024. »Die Bagger werden nicht vor 2025 rollen«, mutmaßte er.

Rund 4,3 Hektar Gewerbegebiet schließen am nordwestlichen Rand des Dorfes an »Lange Morgen I« an – im Außenbereich, eine Rarität in diesen Zeiten. Für Ausgleichsmaßnahmen plündere die Stadt das Ökokonto, berichtete Böffgen.

Ein Viertel der Fläche gehören der Stadt

Mit der Umlegung steht nun ein weiterer spannender Teil des Verfahrens an. Das Gros der Fläche ist im Privatbesitz von etwa zehn Eigentümern. Sechs Grundstücke – gut ein Viertel der Fläche gehören der Stadt. Sie würde gern die übrigen Grundstücke vor der Umlegung ankaufen. 50 Euro pro Quadratmeter sind geboten. Die Privaten scheinen allerdings zurückhaltend. Sie hoffen, dass die Preise zu einem späteren Zeitpunkt steigen und nehmen dafür auch den Flächenabschlag von 20 Prozent bei der Umlegung in Kauf.

Einen Knackpunkt der Planungen konnte der Bezirksgemeinderat entschärfen: Die Anwohner müssen nun nur die Hälfte der Kosten für die Erschließung der Straße Am Bildstöckle zahlen, die künftig als Zufahrtsstraße im Gebiet fungieren soll: Der westliche Teil der Straße wird allerdings von der Kreisstraße nach Kirchentellinsfurt abgehängt und gehört künftig Radlern und Fußgängern.

Die Konzeption zielt vornehmlich auf die Ansiedlung von Handwerksbetrieben ab

Im »eingeschränkten Gewerbegebiet« wird insbesondere auch auf die Lärmemission geachtet. Die Konzeption zielt vornehmlich auf die Ansiedlung von Handwerksbetrieben ab. Die Gebäudehöhe ist auf elf Meter beschränkt. Wohnungen für Betriebsinhaber sollen zulässig sein.

Seit zehn Jahren gären die Pläne. »Grausam lang«, sagt Bezirksbürgermeister Frank Zeeb, der die neuen Möglichkeiten – gern auch für örtliche – Gewerbetreibende und solche, die viele Arbeitsplätze schaffen, begrüßt. (GEA)