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Aktuell Prozess

Messerstecherei in Reutlinger Asylunterkunft: Lange Haft oder letzte Chance?

Im Gerichtsverfahren gegen einen jungen Somalier wegen versuchten Totschlags in einer Asylunterkunft in Reutlingen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers sehr unterschiedliche Ansichten über die unstrittige Tat.

Foto: DAVID-WOLFGANG EBENER/DPA
Foto: DAVID-WOLFGANG EBENER/DPA

REUTLINGEN. Unstrittig war bei den Plädoyers der Verfahrensbeteiligten am heutigen Donnerstag, dass der heute 20-jährige Somalier in einer Flüchtlingsunterkunft im Reutlinger Ringelbachgebiet am 29. März dieses Jahres einen jungen Afghanen mit einem Messer verletzt hat. Ebenfalls einig waren sich Staatsanwalt Yannick Grams, Rechtsanwalt der Nebenklage Christian Niederhöfer wie Verteidigerin Safak Ott, dass der Griff zum Messer durch den Angeklagten »idiotisch war«, wie seine Verteidigerin Ott ausführte.

Während der Staatsanwalt sich aber fest davon überzeugt zeigte, dass der Täter bei dem Stich in den hinteren Kopfbereich »einen tödlichen Verlauf in Kauf genommen hat« – und damit ein »bedingter Tötungsvorsatz« gegeben sei – sah das Safak Ott ganz anders.

Nachdem Niederhöfer den Ausführungen von Grams zugestimmt hatte und ebenfalls eine Haftstrafe von vier Jahren neun Monaten forderte, sagte die Verteidigerin: »Es ist immer schwierig, wenn doppelt auf einen Angeklagten ›eingeschlagen‹ wird.« Dabei sei doch nicht nur der Geschädigte verletzt worden, sondern auch ihr Mandant. Woher diese Verletzung stammte, sei nie geklärt worden. Es könnte ja auch so sein, dass der verletzte Afghane über die Beschädigung seines Fahrrads so erzürnt war, dass er zu dem Somalier ging, ihm »eine reingehauen hat« und sich daraus dann die Messerattacke ergab, so Safak. Stattdessen sei mehrfach die Rede davon gewesen, dass ihr Mandant gerufen haben soll: »I will kill somebody« – also, er werde jemanden töten.

Dass der 20-jährige Somalier mehrfach hätte zustechen können, es aber nicht tat, sondern das Messer weggeworfen habe, betonte Safak Ott. Die Anklage würde dann »nur noch« gefährliche Körperverletzung lauten. Und die müsse unbedingt nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden, denn: Der Angeklagte war während der Tat noch Heranwachsender.

»Das eigentliche Übel aber ist der Alkohol«, so Ott, die damit aus dem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dagmar Jordan zitierte. »Zumindest teilweise« warf die Rechtsanwältin »dem System Versagen« vor. Warum? »Hier wurde ein nicht voll entwickelter Mensch dazu verurteilt, dass er in den Tag hineinleben musste«, so Ott.

Aufgrund des Arbeitsverbots – weil sein Asylantrag abgelehnt wurde – durfte der junge Somalier nicht arbeiten. Er war zum Nichtstun verdammt. »Es ist also nicht verwunderlich, wie das Ganze gelaufen ist«, sagte Safak Ott.

Aufgrund der Aussichtslosigkeit, in der der 20-Jährige lebte, habe er sich mit Alkohol und Cannabis betäubt. »Hätte er an dem Tag keinen Alkohol getrunken, wäre die Tat nicht passiert.« Immerhin habe der Security-Mitarbeiter vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte »ein ganz netter Kerl ist – wenn er nicht trinkt«. Nun sei die Aussicht, dass der Angeklagte solche Taten, wie die vom 29. März, erneut begehen werde, sehr hoch, wie die Sachverständige ausgeführt hatte. »Der Angeklagte hat aber keinerlei Chance, eine Therapie machen zu können, weil sich kein Kostenträger findet«, sagte Ott.

Klar sei, dass »mit den Mitteln des Strafvollzugs bei meinem Mandanten nichts erreicht wird«, so die Verteidigerin. Und dass es keinerlei Aussichten auf Therapieerfolg gebe – das »ist gänzlich falsch«. Denn allein eine Therapie könne erfolgreich sein, um den jungen Mann von der Aussichtslosigkeit und von dem eingeschlagenen Weg der Gewalt abzubringen.

Ob schließlich Deutschland oder im Fall der Abschiebung Somalia davon profitiere, spiele letztendlich keine Rolle, so Ott. Und: In diesen Zeiten von Corona könne niemand sagen, wie lange der junge Mann auf seine Abschiebung warten müsse. »Er wäre nicht der erste Fall, der zwei Jahre gewartet hätte – und in zwei Jahren wäre seine Therapie längst vorbei.« Diese Chance dürfe dem 20-Jährigen nicht verweigert werden, forderte Safak Ott. Das Urteil wird am Freitag verkündigt. (GEA)