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Aktuell Fahrverbote

Luftreinhaltung in Reutlingen: Verhandlung Ende Februar in Leipzig

Verkehrsumtost: Baubürgermeisterin Ulrike Hotz mit Mitarbeitern am Hotspot Messstelle in der Reutlinger Lederstraße. FOTO: MEYER
Verkehrsumtost: Baubürgermeisterin Ulrike Hotz mit Mitarbeitern am Hotspot Messstelle in der Reutlinger Lederstraße. FOTO: MEYER
Verkehrsumtost: Baubürgermeisterin Ulrike Hotz mit Mitarbeitern am Hotspot Messstelle in der Reutlinger Lederstraße. FOTO: MEYER

REUTLINGEN. Erst der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, jetzt mit dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig die oberste Instanz: Am Donnerstag, 27. Februar, wird über die Revision des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen in Sachen Luftreinhalteplan entschieden. Beide hatten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 18. März 2019 angefochten, der einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land verpflichtet hatte, Diesel-Fahrverbote in den »defizitären« Luftreinhalteplan für Reutlingen aufzunehmen. Nur dadurch lasse sich das Maß der Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zusammen mit den anderen Maßnahmen erheblich verringern, so der 10. Senat in seiner Urteilsbegründung.

In der Revisionsverhandlung geht es nicht noch einmal um die Wirksamkeit des Luftreinhalteplans samt konkreter Maßnahmen: Das Bundesverwaltungsgericht muss das angefochtene Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen. »Es wird spannend, wie die Leipziger Richter das Gebot der Verhältnismäßigkeit betrachten«, sagt Baubürgermeisterin Ulrike Hotz und nimmt Bezug auf die vom Bundestag im März 2019 beschlossene Gesetzesnovelle, nach der Fahrverbote in der Regel erst bei einer Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahreswertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft angeordnet werden sollen.

Ulrike Hotz sieht der Verhandlung gelassen entgegen: »Die 40 Mikrogramm sind in Sicht«, sagt sie zur Messlatte, dem Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel. Die beanstandete vierte Fortschreibung des Luftreinhalteplans basiere auf Werten von 2017 und den daraus abgeleiteten Prognosen. Für 2020 prognostizierten die Gutachter für die Messstelle Lederstraße aber einen Wert unter 40 Mikrogramm. Grundlage der Berechnungen sei das »Gesamtpaket« aus längerfristig wirksamen Maßnahmen wie der Einführung des neuen Stadtbusnetzes und den Sofortmaßnahmen an der Messstelle Lederstraße wie temporäre Spurreduzierung, fotokatalytischer Fassadenanstrich oder Versetzung der Lärmschutzwand. (GEA)