REUTLINGEN. Weder aus Gründen des Lärmschutzes noch der Verkehrssicherheit sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit im betreffenden Teilabschnitt notwendig, erläuterte Ordnungsamtsleiter Albert Keppler am Donnerstagabend dem Finanzausschuss des Gemeinderats. Das bislang dort geltende Tempolimit für Landstraßen sei an dieser Stelle »die Geschwindigkeit, die richtig ist.«
Grüne und SPD hatten die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der 1,4 Kilometer lange Teilabschnitt »mit dem Ziel einer Temporeduktion auf 70 km/h in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden könne« oder ob »nachgewiesene Unfälle mit Wild« ein Tempolimit notwendig machten.
Dass Keppler beide Ansätze verneinte, fand Gabriele Janz von den Grünen »sehr betrüblich«, SPD-Rat Johannes Schempp »nicht schlüssig«. Man habe sich durchweg Tempo 70 gewünscht, wie es auf Teilstücken schon gelte, und keinen Wechsel zwischen 70 und 100. Was so allerdings im Prüfantrag nicht stand. (GEA)