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Aktuell Verbot

Landratsamt Reutlingen untersagt die Wasserentnahmen an vielen Gewässern

Die anhaltende Trockenheit hat an den Flüssen und Bächen im Landkreis Reutlingen zu Niedrigwasser geführt und manche sogar austrocknen lassen. Jetzt darf auch nicht mehr mit Eimern oder anderen Handgefäßen Wasser entnommen werden.

Dürre
Hier war mal ein Fluss: Die Dreisam im baden-württembergischen March führt aufgrund ausbleibender Regenfälle und mangels anderer Wasserquellen derzeit ab einem gewissen Punkt kein Wasser mehr. Foto: Philipp von Ditfurth
Hier war mal ein Fluss: Die Dreisam im baden-württembergischen March führt aufgrund ausbleibender Regenfälle und mangels anderer Wasserquellen derzeit ab einem gewissen Punkt kein Wasser mehr.
Foto: Philipp von Ditfurth

KREIS REUTLINGEN. Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg führen im Augenblick äußerst wenig Wasser oder sind bereits ausgetrocknet, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus.

Aufgrund der derzeitigen Wetter- und Niedrigwasserlage ist bis zum 15. September die Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flußabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und des Kesselbaches.

Die Allgemeinverfügung kann hiernachgelesen werden. (pm)