Logo
Aktuell Corona

Kontaktpersonen zu spät informiert? Was das Reutlinger Landratsamt dazu sagt

Viele deutsche Gesundheitsämter können Corona-Kontaktpersonen wegen Überlastung nur verzögert informieren. Dadurch steigt das Risiko, dass Corona-Infektionsketten nicht frühzeitig unterbrochen werden können. Auf GEA-Anfrage bezieht das Landratsamt Stellung.

REUTLINGEN. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist am Freitag knapp am Rekordwert vom Vortag vorbeigeschrammt. 11.287 positive Fälle hat das Robert Koch Institut (RKI) am Donnerstag registriert. Am Freitag waren es nochmal 11.242, darunter 24 im Landkreis Reutlingen und 33 im Kreis Tübingen. Deutlich höher dürfte die Zahl derjenigen liegen, die mit Infizierten in Berührung kamen. Kontaktpersonen zu ermitteln, sie zu informieren und in Quarantäne zu schicken ist Aufgabe der Gesundheitsämter. Doch genau da scheinen viele Behörden in Deutschland aktuell kaum hinterher zu kommen.

Bei einer Umfrage der Apotheken Umschau gaben 42 von 164 Behörden an, es gebe aktuell Verzögerungen, beziehungsweise einen Stau, bei noch zu informierenden Kontaktpersonen der Kategorie I. Das sind Menschen, die sich für 14 Tage in Quarantäne begeben müssten, deren Gesundheit täglich überwacht werden sollte und die im Einzelfall auch auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 getestet werden sollten. Um Infektionsketten zu unterbrechen und die Pandemie einzudämmen, ist es besonders wichtig, diese Menschen zu ermitteln. Besonders überfordert sind die Ämter in Berlin, 100 Prozent der Befragten gaben Verzögerungen an.

401 Behörden hat das Recherche-Team befragt, 237 haben nicht reagiert, darunter auch das Reutlinger Gesundheitsamt. Dort habe man aktuell jedoch keinen Stau bei der Ermittlung und Information von Kontaktpersonen, sagt Christine Schuster, Pressesprecherin des Reutlinger Landratsamts, dem GEA. Lediglich in Einzelfällen könne es zu Verzögerungen kommen, wenn die Kontaktdaten unvollständig seien und diese erst noch ermittelt werden müssten. Sollte das der Fall sein, sei das Gesundheitsamt dazu übergegangen »direkt die Ortspolizeibehörden oder die Bürgermeister zu informieren«. Dann könne die Ortspolizei die jeweilige Person informieren. »Das sind aber eher Einzelfälle«, betont Schuster.

Ist eine Kontaktperson als solche identifiziert, wird sie vom Gesundheitsamt zunächst mündlich in Quarantäne geschickt, danach folgt noch eine E-Mail. Der schriftliche Bescheid per Brief folgt dann von der Ortspolizeibehörde. Zusätzlich empfiehlt das Gesundheitsamt allen Kontaktpersonen der Kategorie I einen Abstrich. Zur Unterstützung des Gesundheitsamts beim »Kontaktpersonen-Management« sind seit Dienstag sechs Soldaten der Bundeswehr im Einsatz, 18 weitere sollen folgen. (GEA)