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Aktuell Betreuung

Kita-Gebühren im Land: Reutlingen besonders teuer für Eltern?

Zwischen null und mehr als 600 Euro im Monat: Eltern in Baden-Württemberg müssen je nach Wohnort unterschiedlich viel Geld für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen. Im landesweiten Vergleich liegt Reutlingen in vielen Kategorien vorne. Das zeigt eine neue Auswertung.

Kita-Betreuung
Eine Erzieherin spielt in einer Kita mit Kindern. Foto: Uwe Anspach/DPA
Eine Erzieherin spielt in einer Kita mit Kindern.
Foto: Uwe Anspach/DPA

REUTLINGEN. Zwischen null und mehr als 600 Euro im Monat: Eltern in Baden-Württemberg müssen je nach Wohnort unterschiedlich viel Geld für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen, zeigt eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW Köln), das die Deutsche Presse-Agentur am gestrigen Sonntag veröffentlicht hat. Untersucht wurden die Gebührenordnungen von 82 Großstädten bundesweit, neun davon in Baden-Württemberg: neben Reutlingen Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Heilbronn und Pforzheim.

Reutlingen belegt dabei in 5 von 15 genannten Einkommens- und Betreuungskategorien die Spitzenplätze im Landesvergleich – insbesondere bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren. So müssen Reutlinger Eltern in der höchsten Einkommensstufe (über 100.000 Euro Jahreseinkommen) bis zu 614 Euro pro Monat zahlen, wenn sie ihre Kinder für acht Stunden am Tag in die Kita bringen wollen.

Kinder ab drei Jahren: in Heilbronn kostenfreie Betreuung

In Heilbronner ist diese Leistung kostenfrei. In Stuttgart zahlen Eltern je nach Einkommen bis zu 149 Euro im Monat. In Ulm werden in der höchsten Einkommensstufe bis zu 360 Euro fällig (für die Berechnungen wurde eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zugrunde gelegt). Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist in den genannten Städten teurer als die der Über-Dreijährigen – nur in Reutlingen sind die Sätze identisch. Doch auch hier belegt die Stadt eine Pole-Position mit ihren 614 Euro für die Spitzenverdiener. Am günstigsten ist die Betreuung für die höchste Einkommensstufe in Stuttgart mit 219 Euro pro Monat. In Heilbronn kostet die U3-Betreuung unabhängig vom Einkommen 493 Euro im Monat.

Was die Zahlen bedeuten? Das IW ist vorsichtig in der Interpretation der komplexen Materie. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Kommunen »unterschiedliche und zum Teil sehr spezifische Einkommensbegriffe« zugrunde legten, was einen Vergleich »sehr aufwendig« mache. Auch die Splittung der Einteilung der Einkommensgrenzen ist gänzlich unterschiedlich.

Um das Ausmaß der generierten Einnahmen für die Städte zu vergleichen, wäre allerdings relevant zu wissen, wie viele Eltern in der jeweiligen Kategorie betroffen sind. Das Fazit der Gutachter lautet denn auch: »Es lässt sich nicht pauschal sagen, wo die Betreuung besonders für die Eltern teuer ist.« Dem Satz folgt eine Binsenweisheit: »Am günstigsten ist sie eindeutig bei einer vollständigen Gebührenfreiheit.«

Die Reutlinger haben vor einem guten Jahr ihr Besuchsgeldmodell umgestellt. Es wurde ein differenzierteres System mit 13 Einkommensstufen eingeführt. Leitmotiv war die Entlastung der unteren Einkommen bei gleichzeitiger Mehrbelastung von Besserverdienenden. Deshalb wurde unter anderem eine neue Höchststufe eingeführt für Eltern mit über 100.000 Euro Jahresnettoeinkommen (Höchstsatz vorher: 65.000 Euro brutto).

2023 Umstellung des Systems in Reutlingen: Entlastung der unteren Einkommen

Der IW-Erhebung ist jedoch zu entnehmen, dass Reutlinger Eltern auch mit unteren und mittleren Einkommen (bis 75.000 Euro) zumindest im Bereich der Betreuung der Über-Dreijährigen teils deutlich mehr zahlen als in den übrigen Städten. Lediglich im Bereich der Betreuung der Kleinkinder unter Drei müssen sie im Vergleich weniger tief als andere in die Tasche greifen.

Umfrage (beendet)

Sollten die Gebühren für Kinderbetreuung einheitlich sein?

Wie viel Geld Eltern für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen müssen, hängt in Baden-Württemberg vom Wohnort ab. Spitzenreiter ist Reutlingen mit bis zu 614 Euro pro Monat.

75%
14%
11%

Das IW weist darauf hin, dass es keine konkreten Regelungen zur Gestaltung der Gebühren im Südwesten gebe. Im Kita-Gesetz steht lediglich, dass bei der Bemessung der Gebühren der wirtschaftlichen Belastung der Familien durch den Besuch der Einrichtungen und der Zahl der Kinder »angemessen« Rechnung getragen werden müsse.

In Reutlingen stehen derzeit auch weniger die Gebühren im Fokus, sondern – wie in anderen Kommunen auch – die Personalnot: 99 unbesetzte Vollzeitstellen belasten die Eltern mit teils massiven Betreuungsausfällen. (GEA/dpa)