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Kirchengericht gibt Mitarbeitervertretern recht - teilweise

Sie hätten bei Abschaffung von fünf Dienstleiterstellen einbezogen werden müssen, bei weiteren 17 fehlten dem Gericht Indizien.

Stuttgart, Halbhöhenlage: Am Sitz des Evangelischen Oberkirchenrats in der Gänsheide-straße tagt auch das Kirchengericht. Gester
Stuttgart, Halbhöhenlage: Am Sitz des Evangelischen Oberkirchenrats in der Gänsheidestraße tagt auch das Kirchengericht. Gestern kam es zu keiner Einigung. Foto: Hans Jörg Conzelmann
Stuttgart, Halbhöhenlage: Am Sitz des Evangelischen Oberkirchenrats in der Gänsheidestraße tagt auch das Kirchengericht. Gestern kam es zu keiner Einigung.
Foto: Hans Jörg Conzelmann

STUTTGART/REUTLINGEN. Die Mitarbeiter der Bruderhaus-Diakonie hätten mit einbezogen werden müssen, als der Vorstand Anfang des Jahres mehrere Dienststellen im Landkreis zusammenlegte und eine neue Führungsebene einführte. Die Mitarbeitervertreter sehen sich in dem Urteil des Kirchengerichts bestätigt, das heute am Sitz der Evangelischen Landeskirche in Stuttgart verkündet wurde. Der Vorstand der Bruderhaus-Diakonie sieht das anders: »Keine Seite scheint völlig recht bekommen zu haben«.

Das Mitspracherecht bezieht sich auf die Behindertenhilfe Neckar-Alb, die Reutlinger Wilhelm-Maybach-Schule, Einrichtungen in Buttenhausen und die Werkstätten in Reutlingen. Eine Beteiligung sei nicht erfolgt, sagte Richter Ernst Amann-Schindler in der kurzen Begründung, die den Parteien in ausführlicher Form schriftlich im Lauf der nächsten Wochen zugehen soll. Ein weiterer Antrag, der sich unter anderem auf das Recht auf Informationen bezieht, wenn derart weitreichende Entscheidungen gefällt werden, wurde vom Gericht abgewiesen – auch aus formalen Gründen. (GEA)