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»Jerusalema-Challenge«: Warner Music fordert Geld von Reutlinger Kreiskliniken

Mit einem Tanzvideo zu dem Lied »Jerusalema« von Master KG wollten die Mitarbeiter der Reutlinger Kreiskliniken Lebensfreude und Zusammenhalt in Corona-Zeiten zeigen. Nun fordert die Plattenfirma Warner Music nachträglich Lizenzgebühren für die Verwendung des Hits.

Reutlinger Kreiskliniken nehmen an »Jerusalema-Challenge« teil.
Sie tanzen auch auf dem Hubschrauber-Landeplatz: Die Mitarbeiter der Reutlinger Kreiskliniken. Foto: Screenshot
Sie tanzen auch auf dem Hubschrauber-Landeplatz: Die Mitarbeiter der Reutlinger Kreiskliniken.
Foto: Screenshot

REUTLINGEN. Vor zweieinhalb Wochen landeten die Reutlinger Kreiskliniken mit ihrem Tanzvideo einen viralen Hit. Innerhalb kürzester Zeit nach Veröffentlichung wurde das aufwendig produzierte Video mehrere zehntausend Mal angeschaut und tausendfach kommentiert auf Sozialen Netzwerken.

Vor einer Woche bekamen die Kreiskliniken dann Post von Warner Music, dem Inhaber der Rechte am Song. Nachträglich forderte der Konzern Lizenzgebühren für die Verwendung, bestätigt Kliniksprecher Eckhard Zieker. Über die Höhe der geforderten Gebühren darf er nichts sagen, ebenfalls nicht über die Summe, welche die Kliniken letztendlich gezahlt haben. Nur so viel: »Wir haben einen für uns akzeptablen Deal geschlossen.« 

Zieker sagt, dass man bei der Produktion des Videos nicht mit anfallenden Lizenzgebühren gerechnet habe. »Das haben davor ja schon so viele gemacht.« Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat laut einem Bericht des Spiegel die Lizenzgebühr für mehrere Polizeidienststellen gezahlt, die ebenfalls getanzt hatten - und nachträglich zur Kasse gebeten worden waren.

Eine Sprecherin von Warner Music sagt auf GEA-Anfrage: Privatpersonen müssten für die Nutzung des Songs im Rahmen der Challenge keine Lizenz erwerben. »Wenn jedoch Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Videos mit Musik unserer Künstler veröffentlichen, ist es üblich, dass sie sich Synchronisationslizenzen sichern.« Man sei sich des Charakters des Challenge durchaus bewusst und habe deshalb den Nutzern unterschiedliche Preiskategorien angeboten, »auch rein symboische Beträge«. Um »Abmahnungen« habe es sich bei den verschickten Schreiben nicht gehandelt. (GEA)