REUTLINGEN-BETZINGEN. Im Juli hatte der Gemeinderat den Lärmaktionsplan beschlossen, auf vielen Straßenabschnitten gilt schon Tempo 40 oder es kommt noch. Für jede einzelne Maßnahme ist aber die Zustimmung des Tübinger Regierungspräsidiums nötig. Bei zwei Betzinger Straßen hat die Behörde jetzt die beantragte ganztägige Temporeduzierung abgelehnt.
Es bleibt bei Tempo 50
Grundlage für die Untersuchungen zum Lärmaktionsplan waren die »lärmkritischeren« Nachtwerte. Um die Verkehrsteilnehmer nicht vollends zu verwirren, entschied sich die Verwaltung, Geschwindigkeitsbegrezungen »in der Regel« ganztags anzuordnen, auch wenn die Auslösewerte nur nachts überschritten werden. »Wir wollten den Tag-Nacht-Unterschied nicht«, so Gerhard Lude, Leiter der Verkehrsabteilung beim Stadtplanungsamt auf Nachfrage.
Ein zu hoher Lärmpegel in der Nacht, aber nicht tagsüber ergab sich in Betzingen für die Julius-Kemmler-Straße und ihrer Fortsetzung, die Olgastraße, ebenso für den Abschnitt Hoffmannstraße bis Schickhardtstraße. Doch das Regierungspräsidium genehmigte die Anträge auf ganztägige Tempolimits nicht. Wenn tagsüber die Grenzwerte nicht überschritten seien, könne auch keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden, so die Argumentation.
Und das bedeutet für Betzingen: In der Hoffmannstraße kann tagsüber Tempo 40 nur bis zur Villastraße, aber nicht wie beantragt bis zur Schickhardtstraße angeordnet werden. Es bleibt also auf diesem Streckenabschnitt ganztags bei Tempo 50, ebenso auf der Julius-Kemmler-Straße und Olgastraße.
Dass das erhoffte Tempolimit auf den beiden Straßenabschnitten nur nachts gelten soll, bezeichnete Bezirksbürgermeister Friedemann Rupp in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates als wenig erfreulich. »Das ist nicht das, was wir wollten.« Bleibe zu hoffen, dass der Lärmaktionsplan bald fortgeschrieben wird und es dann in Betzingen »zu einer echten Temporeduzierung kommt«. (keg)