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Aktuell Corona

Im Kreis Reutlingen entfällt Testpflicht für Außengastronomie, Fußball, Freibäder

Von Mittwoch an entfällt im Landkreis Reutlingen für viele Aktivitäten, die im Freien stattfinden, die Testpflicht. Doch es ändert sich noch mehr.

In den gastronomischen Betrieben in der Wilhelmstraße war zuletzt einiges los.
In den gastronomischen Betrieben in der Wilhelmstraße war zuletzt einiges los. Foto: Markus Niethammer
In den gastronomischen Betrieben in der Wilhelmstraße war zuletzt einiges los.
Foto: Markus Niethammer

KREIS REUTLINGEN. Die Menschen im Landkreis Reutlingen dürfen sich auf den nächsten Schritt in Richtung normales Leben freuen. Weil sich die Sieben-Tage-Inzidenz weiter im Tiefflug befindet und mit dem heutigen Dienstag fünf Tage lang unter 35 liegt, werden einige Corona-Maßnahmen am Mittwoch gelockert. Seit vergangenen Samstag ist es bereits das dritte Mal, dass Restriktionen aufgehoben werden. Damit genießt der Landkreis Reutlingen nun sämtliche Privilegien, die laut aktuellem Stufenplan der Landesregierung möglich sind. Was sich von morgen an ändert:

  • Die Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden, beziehungsweise betrieben werden, entfällt. Das betrifft zum Beispiel die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien sowie den Besuch von Freibädern.
  • Feiern im Gastgewerbe ist für Getestete, vollständig Geimpfte oder Genesene im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen möglich. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.
  • Kulturveranstaltungen in Theatern, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind außen mit bis zu 750 Personen erlaubt. Gleiches gilt im Freien für Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen oder Betrieben. Bislang waren nur 500 Personen zulässig.
  • Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen darf sich nun eine Person pro sieben statt zehn Quadratmetern aufhalten.

Im Landkreis Tübingen könnten diese Lockerungen am Donnerstag in Kraft treten. Zurückgenommen werden sie, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 liegt. (GEA)