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Holzwirtschaft: Jetzt stehen auch die Preise fest

Landkreis Reutlingen schafft eine Untere Forstbehörde und zusätzlich eine Holzverkaufsstelle

Einheimisches Holz.
Einheimisches Holz. Foto: dpa
Einheimisches Holz.
Foto: dpa

KREIS REUTLINGEN. Der Landkreis schafft auf der Haid am 1. Januar 2020 eine Untere Forstbehörde, die künftig für den kommunalen und privaten Wald verantwortlich sein soll. Er richtet zusätzlich als Dienstleister für Städte, Gemeinden und Privatwaldbesitzer eine kommunale Holzverkaufsstelle ein, die ebenfalls im Haid-Notariat unterkommen soll – in räumlicher Nähe, aber organisatorisch getrennt von der eigentlichen Forstverwaltung. Damit setzt der Landkreis die Forstreform um, zu der er aus kartellrechtlichen Gründen gezwungen ist.

Verwaltungsdezernent Gerd Pflumm lobte in der jüngsten Sitzung des Landkreises die konstruktive und vertrauensvolle Arbeit der Städte, Gemeinden und Privatwaldbesitzern. Um ihnen konkrete Angebote machen zu können, beschlossen die Kreisräte die Preise für die Leistungen der Holzverkaufsstelle. Sie liegen bei 2,12 Euro pro Festmeter Hiebsatz für den Körperschaftswald und 2,65 Euro pro Festmeter tatsächlich verkauften Holzes für den Privatwald. Damit sei man in der Lage, verbindliche Angebote zu machen. »Wir können mit großem Selbstbewusstsein sagen, das Angebot kann sich sehen lassen.«

Klarheit bei den Kosten

Pflumm erläuterte die Besonderheiten der neuen Struktur: zum einen das Betreuungsangebot der unteren Forstbehörde, zum anderen die kommunale Holzverkaufsstelle, was ein Angebot des Landratsamts ist. Kreisrat Jochen Zeller (FWV) ist zuversichtlich, dass die Kunden kommen. Nun wüssten auch die Städte und Gemeinden, was auf sie zukomme. »Ich meine, es ist ein gutes Angebot.« Er zeigte sich zuversichtlich, dass alle Städte und Gemeinden im Kreis mitmachten.

Die Verwaltung geht von Gesamtkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro für die Untere Forstbehörde und rund 306 000 Euro für die kommunale Holzverkaufsstelle aus. Darin enthalten sind neben den Personalkosten auch Sach- und Gebäudekosten. Für die hoheitlichen Aufgaben erhält der Landkreis Ausgleichszahlungen des Landes von 756 000 Euro. Zudem wird mit Einnahmen von 33 000 Euro aus Zusatzleistungen für die betreuten Kommunen sowie aus Gebühren und Bußgeldern gerechnet. Somit entstehen für die Betreuung der Waldbesitzer Gestehungskosten in Höhe von 1, 6 Millionen Euro. Für den Körperschaftswald wurde bereits im Jahr 2018 (bei der Vorbereitung des Zweckverbands Körperschaftliches Forstamt) in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Verteilungsschlüssel entwickelt, in den forstliche Betriebsfläche und Hiebsatz zu gleichen Anteilen einfließen.

Abrechnung nach Stunden

Die Betreuung des Privatwaldes hat bislang acht Prozent der Personalkapazität in Anspruch genommen, der größte Teil hiervon entfiel auf die fallweise Betreuung. Gemäß Landeswaldgesetz erfolgt die Abrechnung künftig nach tatsächlich benötigtem Stundenaufwand und nicht mehr nach auf den Festmeter bezogenen Sätzen. (co)