REUTLINGEN. Wir schreiben den 5. Dezember 2000. Das Reutlinger Spendenparlament vergibt 25.100 D-Mark an fünf soziale Projekte und am ZOB überfallen zwei Jugendliche einen gleichaltrigen 17-Jährigen. Um 1.15 Uhr ist’s, als die Tatverdächtigen ihrem Opfer eine Schreckschusspistole an die Schläfe drücken und Geld fordern. Um Geld geht es derweil auch im Offenburger Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Umwelt- und Verkehrsminister Hermann Schaufler.
"Auch an diesem Verhandlungstag blieben Enthüllungen aus. Schauflers Mitangeklagter Hansjörg Kraft, der gefeuerte Vorstandschef der Südwestdeutschen Verkehrs AG (SWEG) machte gleich zu Beginn des Prozesses eine Kehrtwendung. Die Landesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder habe er entgegen aller Presseberichte, beim Auftaktprozess gar nicht belastet. ›Es ist erschütternd, welchen Unsinn die meisten Zeitungen berichten‹, klagte er. Mit einigen Beispielen habe er beim Prozessauftakt lediglich deutlich machen wollen, dass ›die Kostenübernahmen der SWEG nichts Außergewöhnliches waren‹.
Exakt diese Spendierfreudigkeit hatte auch zum Ende der politischen Karriere Hermann Schauflers geführt und ihm obendrein noch jenen Strafprozess eingehandelt, bei dem er sich jetzt wegen des Verdachts der Untreue oder der Anstiftung dazu verantworten muss. Die Kernfrage, die zur Klärung anstand: Woher sind jene 45.000 Mark gekommen, die der SSV Reutlingen über Hermann Schaufler in den Jahren 1995, 1996 und 1997 in drei Teilbeträgen von 20.000, 15.000 und 10.000 Mark erhalten haben soll und wofür wurde das Geld letztlich verwendet?" (GEA/ekü)

