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Gutscheine im Reutlinger Rathaus: Gratis-Eintritt in Schlösser und Museen

Inhaber des Landesfamilienpasses können im Rathaus ihre Gutscheinkarte für dieses Jahr abholen.

Morgennebel, der sich bei Sonnenaufgang sanft zwischen die Kuppen der Alb bettet.
Morgennebel, der sich bei Sonnenaufgang sanft zwischen die Kuppen der Alb bettet. Foto: Ingo Jakubke
Morgennebel, der sich bei Sonnenaufgang sanft zwischen die Kuppen der Alb bettet.
Foto: Ingo Jakubke

REUTLINGEN. Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten ab sofort die Gutscheinkarte 2022. Sie ist beim Bürgeramt Reutlingen, der Bürgeramt-Außenstelle Orschel-Hagen oder bei den Bezirksämtern erhältlich. Wer bereits im vergangenen Jahr im Besitz der Gutscheinkarte war, erhält sie per Post. Diese Sonderaktion der Stadt Reutlingen soll nach Auskunft der Stadtverwaltung dazu beitragen, dass die Freiwilligkeitsleistung – der Pandemie zum Trotz – bei den berechtigten Familien ankommt.

Antragsberechtigt sind Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten Kind sowie Alleinerziehende, die mit ihrem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Seit diesem Jahr können wohngeldberechtigte Familien ebenfalls einen Antrag stellen. Außerdem berechtigt: Familien, die Hartz IV, beziehungsweise Kindergeldzuschlag erhalten und mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern zusammenleben sowie Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Vier Begleitpersonen möglich

Kinder können den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. Eingetragen werden können neben der berechtigten Person vier weitere Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kind ist nicht möglich.

Mit den Gutscheinen können unter Vorlage des Landesfamilienpasses 22 Mal die Staatlichen Schlösser, Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden, außerdem weitere 21 nicht staatliche Einrichtungen.

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne Gutschein, können mit den sechs Gutscheinen »Sonstiges Objekt« auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Flyer der Schlösserverwaltung (SSG) stehen auf deren Webseite zum Download als PDF-Dokumente zur Verfügung. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Familienpass Gültigkeit hat. Ergänzende Informationen zum Thema gibt es beim Bürgeramt, der Außenstelle in Orschel-Hagen und bei den Bezirksämtern. (pm)

www.schloesser-und-gaerten.de