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Gaststätten und Hotellerie: Gewerkschaft fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert ein Mindest-Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in Gaststätten und Hotellerie. Denn: »Die Lage spitzt sich dramatisch zu«, sagt Gewerkschafts-Geschäftsführerin Karin Brugger.

Anlaufstelle in der Krise: die Reutlinger Arbeitsagentur.  FOTO: NIETHAMMER
Anlaufstelle in der Krise: die Reutlinger Arbeitsagentur. FOTO: NIETHAMMER
Anlaufstelle in der Krise: die Reutlinger Arbeitsagentur. FOTO: NIETHAMMER

REUTLINGEN. Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis Reutlingen macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht laut Pressemitteilung davon aus, dass die Kurzarbeit erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 349 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Reutlingen Kurzarbeit an – das sind 73 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg laut NGG im April 2020 auf 1 904. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

»Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen«, sagt Karin Brugger, Geschäftsführerin der NGG-Region Ulm-Aalen-Göppingen. »Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Reutlingen dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme«, betont Brugger.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1 200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben Verdi und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet.

»Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen«, sagt Karin Brugger. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.

Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, würden nur 971 Euro im Monat bleiben. (pm)

 

www.ngg.net/mindest-kug