REUTLINGEN. Das Pandemie-Sachgebiet des Reutlinger Gesundheitsamts ist für die Kontaktpersonennachverfolgung zuständig. Die Mitarbeiter dort heißen Ermittler. »Manchmal fühlen wir uns wie Detektive«, sagt Birgit Faiß, Leiterin der Ermittlungsabteilung. Besonders schwierig und langwierig seien die Fälle, in denen Kontaktdaten fehlen oder falsch angegeben wurden. Dann kann es sein, dass ein Mitarbeiter den ganzen Tag mit einem Fall beschäftigt ist.
So funktioniert die Kontaktpersonennachverfolgung: Labore oder Ärzte schicken die positiven Befunde an das Gesundheitsamt. Dort werden die Daten erfasst. Die elektronische Akte, die unter anderem medizinische Informationen enthält, wird an die Ermittler weitergeleitet, die den positiv Getesteten kontaktieren, um ihn zu verständigen, abzusondern und um dessen Kontaktpersonen im fraglichen Zeitraum ausfindig zu machen. Das Team »Absonderung« leitet die positiven Fälle und die Kontaktpersonen der Kategorie eins an die Ortspolizeibehörden weiter, die in einem Brief über die Quarantänezeit informiert. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang auf einen Blick:
Warum wird das Gesundheitsamt erst aktiv, wenn ein offizieller Test vorliegt?
Das hat rechtliche Gründe. Ein Schnelltest bietet, sofern er nicht von einem Arzt, einer Klinik oder einem Labor gemeldet wird, keine rechtliche Grundlage, um Kontakte zu erheben und Quarantäne vorschreiben zu können.
Welche Kontakte sind gefährdet?
Die Corona-Positiven werden gebeten, eine Liste der Kontakte zu erstellen, zu denen sie 48 Stunden vor Symptombeginn Kontakt hatten. Denn dann beginne in der Regel die infektiöse Phase.
Warum ist der Befund wichtig?
Erst mit Befund können die Ermittler tätig werden. Besonders interessant für die Ermittler ist der CT-Wert im Befund. Er sagt viel aus über den Ansteckungsgrad des Getesteten. Liegt der Wert unter 30, ist er tendenziell mehr ansteckend, als wenn der Wert über 30 liegt. Die Ermittler geben sich dann besonders viel Mühe, die Kontakte schnell ausfindig zu machen.
Wer ist Kontaktperson der Kategorie eins?
Menschen, die bei einem Abstand von 1,50 Meter ohne Maske und mindestens 15 Minuten lang Kontakt zum Infizierten hatten. Diese Menschen werden so schnell wie möglich vom Gesundheitsamt informiert und in Quarantäne geschickt. Sie dürfen sich ebenfalls testen lassen.
Wer ist Kontaktperson der Kategorie zwei?
Menschen, die in einem Raum mehr als 1,50 Meter Abstand hatten und nur kurzen Kontakt zum Infizierten hatten.
Wie wird die Quarantänezeit berechnet?
Bei der Dauer der Isolation spielen die Symptome des Infizierten eine Rolle. Im Sommer hatte das Gesundheitsamt mit vielen Infizierten ohne Symptome zu tun, jetzt gebe es mehr mit Husten, Fieber und anderen Erkältungssymptomen, sagt Birgit Faiß. Die Quarantäne beträgt zehn Tage ab Auftreten der Symptome. Gibt es keine Symptome, zählt das Datum des Laborbefunds.
Die Kontaktpersonen der Kategorie eins müssen für 14 Tage ab dem letzten Kontakt zum Infizierten in Quarantäne. (GEA)