REUTLINGEN. Die Bebauung einer Industriebrache im Gebiet Burgstraße/Aispachstraße, die ungefähr der Größe eines halben Fußballfeldes entspricht, könnte nach achtjähriger Planungsphase im Jahr 2020 Realität werden. Der Gemeinderat stimmte der Auslegung des Bebauungsplans zu, in den die Anregungen eines »Nachbarschaftsabends« einfließen. Größe und Gestaltung der Häuser wurden verändert und sind künftig Bestandteil der Vorgaben, die vom Architekten befolgt werden müssen.
Der Bebauungsplan orientiert sich an dem »Gestaltungsleitbild Oststadt«, das seit 2018 vorliegt und als Empfehlung dient. Unter anderen sollen sich Neubauprojekte an der historischen, prägenden Umgebungsbebauung orientieren. Das schlägt sich in der Dachform nieder. So wird eine Dachform, die sich in die oststadttypische Bebauung besser einfügt, in Form von Walmdächern für die Hauptbaukörper der Gebäude entlang der Burg- und der Aispachstraße vorgegeben. Ebenso wurde die Gebäudehöhe in der Aispachstraße auf drei plus Dachgeschoss begrenzt, das Baufenster an der Burgstraße wurde von dem benachbarten Eckgrundstück an der Bismarckstraße gegenüber früheren Plänen weiter abgerückt. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt, die einen Stellplatzschlüssel von 1,25 vorgibt, muss der Bauherr 50 Stellplätze nachweisen.
Die Eigentümer des Geländes hatten in jüngster Vergangenheit mehrmals gewechselt. 2011 war die Firma Schweizer Immo Projekt GmbH noch Eigentümerin, danach das Immobilienwerk GmbH, seit September 2018 schließlich BPD Immobilienentwicklung GmbH. Letztere ist nach eigener Darstellung einer der größten Projekt- und Gebietsentwickler in Europa und ein Unternehmen der Rabobank. In Reutlingen überbaut BPD derzeit das Bihler-Areal mit 125 Wohnungen, in Pfullingen plant BPD zwischen Liststraße und Marktstraße 48 Eigentumswohnungen in vier Gebäuden.
Baubeginn in Pfullingen wie auch in der Burgstraße ist 2020. Nach 15 Monaten können Eigentümer oder Mieter einziehen. Geplant sind Zwei- bis Fünf-Zimmerwohnungen. Das Vorhaben unterliegt nicht den Vorgaben der »Wohnbauflächenoffensive«, da es unter 0,5 Hektar groß ist. Die Anwendung dieser Vorgaben wäre freiwillig, also auch der zwingende Anteil von Sozialwohnungen. Geförderter, sozialer Wohnungsbau ist bei diesem Projekt nicht vorgesehen. (co)