REUTLINGEN. Aufgrund des nahezu frostfreien Winters und der warmen, trockenen Witterung im Frühjahr besteht die Gefahr einer rasanten Entwicklung der Borkenkäferpopulation.
Der warme und trockene April hat die erste Schwärmphase der Borkenkäfer um einige Wochen nach vorne verschoben. Die Borkenkäfer haben frühzeitig ihre Überwinterungsquartiere verlassen und sich in umgebendes Fichtenholz zur Brutanlage eingebohrt. Eine zügige Käferholzaufarbeitung ist notwendig, um die verbleibenden Fichtenwälder zu erhalten. Das Kreisforstamt erinnert die privaten Waldbesitzer an die äußerst wichtige Borkenkäferüberwachung. Die Wälder sollten ab sofort in regelmäßigen Abständen (14-tägiger Turnus) auf Borkenkäferbefall untersucht werden.
Befallene Bäume können zu einem frühen Befallszeitpunkt an braunem Bohrmehl in Rindenschuppen am Stammfuß oder in Spinnweben, an Harztröpfchen am Stamm, an Spechteinhieben sowie an einer Rotfärbung der Baumkrone erkannt werden. Im Falle eines Borkenkäferbefalls muss sofort mit der Aufarbeitung der betroffenen Bäume begonnen werden. Es wird empfohlen, frisch eingeschlagenes Holz zu entrinden oder als Brennholz aufzuarbeiten, um es für den Käfer brutuntauglich zu machen.
Bäume, bei denen die Rinde bereits abgefallen ist und die trocken sind, bedeuten keine Borkenkäfergefahr mehr. Diese können stehen gelassen werden. Die benachbarten gesunden Fichten sollten gezielt auf einen Borkenkäferbefall hin kontrolliert werden.
Die Borkenkäferbekämpfung wird nur dann erfolgreich sein, wenn mit der Ausführung dieser Maßnahmen sofort nach Erkennen des Befalls begonnen wird. Ansonsten kann die Aufarbeitung oder der Abtransport der befallenen Hölzer nicht mehr vor dem Ausflug der neuen Borkenkäfergeneration (Entwicklungsdauer nur etwa 6 Wochen) beendet werden. Mit jeder neuen ausfliegenden Borkenkäfergeneration vergrößert sich die Käferpopulation um das 20-Fache.
Dieses bedeutet nicht nur eine hohe Gefahr für den eigenen Fichtenbestand, sondern es sind auch umliegende Nadelholzbestände direkt bedroht. Weitere Informationen gibt es beim Kreisforstamt und auf dessen Internetseite. (eg)
07121 480 3210 www.kreis-reutlingen.de/kreisforstamt