REUTLINGEN. Die Anklage klingt simpel: »Unerlaubter Aufenthalt ohne Pass.« Ein junger Gambier, des Deutschen kaum mächtig, hat deswegen einen Strafbefehl bekommen. Dem jungen Mann wird vorgeworfen, sich »entgegen seiner ihm bekannten ausländerrechtlichen Verpflichtung« ohne Pass in Deutschland aufzuhalten. Der Aufforderung des Landratsamtes, sich den Pass zu besorgen, sei er nicht nachgekommen, heißt es in der Anklage. Ein Strafbefehl wurde erlassen. Der Mann legte Einspruch ein.
Jetzt sitzt er mit weißem Hemd und großen Augen im Amtsgerichtssaal. Der 22-Jährige macht den Eindruck, als ob er die Welt nicht mehr versteht. Und schon gar nicht, was in der anderthalbstündigen Verhandlung erörtert wird. Das geht den meisten Zuhörern nicht anders. Selbst Richter Sierk Hamann spricht von einem »extraordinär schwierigen, herausfordernden Ausflug ins Ausländerrecht«. Ein Ausflug mit kuriosen Zügen. Und einem Happy End für den Beschuldigten: Hamann spricht ihn frei. (GEA)
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