REUTLINGEN. Im jüngsten Bauausschuss informierte Arno Valin, Leiter des Amtes für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt, über die vorgesehenen Ergänzungsmaßnahmen. Die, betonte er, gehen »über das Übliche hinaus«, werden aber als notwendig erachtet, um Missverständnisse und Irritationen auszuräumen. So ist vielen Verkehrsteilnehmern offenbar nicht klar, dass sie in der Fahrradstraße maximal Tempo 30 fahren dürfen. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass die Tempo-30-Zonenregelung in der Charlottenstraße aus verkehrsrechtlichen Gründen aufgehoben wurde. Mit großen Bannern am Anfang und Ende der Fahrradstraße soll jetzt auf die Geschwindigkeitsregel und weitere wichtige Neuerungen hingewiesen werden: dass nämlich Fahrräder Vorrang haben und auch nebeneinander geradelt werden darf.
Wenig bekannt zu sein scheint überdies, dass Autofahrer in Querungsbereichen warten müssen, wenn ein Fußgänger über die Straße geht. Deshalb werden an den Zufahrten der Charlottenstraße Schilder mit dem Hinweis »Fußgänger haben Vorrang« aufgestellt. Außerdem soll ein hellerer Belag für Aufmerksamkeit sorgen. (GEA)