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Aktuell Soziales

Förderanträge für Sozial-Projekte im Kreis Reutlingen bis Ende März einreichen

330.000 Euro stehen für Projekte im Kreis Reutlingen mit Langzeitarbeitslosen und jungen benachteiligten Menschen zur Verfügung

Foto: WEBER/EIBNER-PRESSEFOTO
Foto: WEBER/EIBNER-PRESSEFOTO

REUTLINGEN. In Corona-Zeiten werden für benachteiligte junge Menschen sowie Langzeitarbeitslose und Menschen, die schon lange Leistungen erhalten, Projekte mit der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt der Gebiete Europas »React-EU)« gefördert. Dem Landkreis stehen von Anfang Juni 2021 bis Ende Dezember 2022 330.000 Euro zur Verfügung.

Demnach können Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, gefördert werden. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Vermeidung von Schulabbruch und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Ebenso können drei neue Ziele bedient werden: Digitalisierung in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege, Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung und Unterstützung von Beschäftigung, Wirtschaft und Kultur. Im Rahmen dieser Förderung ist eine Vollfinanzierung von Maßnahmen möglich. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden liegt bei mindestens 10 Personen je Vorhaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil-)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Projektförderanträge können bis spätestens 31. März 2021 eingereicht werden. Dies ist ausschließlich mit dem webbasierten ELAN-Antragsverfahren möglich. Zugang zu ELAN und weitere Informationen hierzu sowie zum React-EU, insbesondere die Auswahlkriterien für Projekte, sind online zu finden (Link siehe Textende). Es wird darum gebeten, eine Mehrfertigung des Förderantrages bei der Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) im Landkreis Reutlingen einzureichen. Die React-EU-Arbeitsmarktstrategie mit Details zur Analyse der Ausgangslage und weitere Informationen sind auf der Webseite des Landkreises unter ESF zu finden. Infos gibt’s bei der Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Reutlingen unter Tel. 07121 4804011 oder per E-Mail (sozialdezernat@kreis-reutlingen.de) zur Verfügung. (eg)

www.kreis-reutlingen.de

www.esf-bw.de