Logo
Aktuell Gericht

Ex-Mitarbeiterin des Landratsamtes war bestechlich

Weil sie gegen Geldgeschenke Autos eines Kfz-Händlers zugelassen hatte, die gestohlen waren und keine Papiere hatten, wurde eine frühere Angestellte des Reutlinger Landratsamtes vom Schöffengericht zu einem Jahr und vier Monaten wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Das Landratsamt Reutlingen.
Das Landratsamt Reutlingen. Foto: GEA
Das Landratsamt Reutlingen.
Foto: GEA

REUTLINGEN. Die heute 46-Jährige, die vor dem Schöffengericht alle Vorwürfe einräumte, kannte den Autohändler aus dem Steinlachtal seit vielen Jahren. Nach ihrer Scheidung geriet sie in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie monatlich 800 Euro Unterhalt für die beiden Kinder zahlen musste. Als der Händler das mitbekam, unterstützte er sie immer wieder finanziell. Mal zahlte er den Friseurbesuch, mal die Zahnbehandlung, mal die Stromrechnung. Innerhalb von fünf Jahren kam laut Anklage eine Summe von etwa 7 000 Euro zusammen.

Die 46-Jährige gab an, dem Mann vertraut und sich darauf verlassen zu haben, dass er die Fahrzeugbriefe und -papiere für die 16 Wagen, für die sie Ausfuhrkennzeichen ausgestellt hatte, nachreiche. Tatsächlich handelte es sich um in Italien gestohlene Autos, die auf diese Weise »legalisiert« wurden, um sie dann in Italien wieder zulassen und verkaufen zu können. Der Kfz-Händler aus dem Steinlachtal mit Firma in Reutlingen war Teil des Autoschieberrings und wurde in einem gesonderten Verfahren bereits zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zur Hehlerei und Bestechung verurteilt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Eberhard Hausch sah wie Staatsanwalt Nicolaus Wegele in der Verhandlung gegen die Ex-Landratsamts-Mitarbeiterin den Vorwurf der Bestechlichkeit als erwiesen an. »Das hatte System«, so Hausch. Von Amtsträgern müsse man erwarten, dass sie Versuchungen widerstehen. Die Strafe der Beschuldigten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die 7 050 Euro muss sie zurückzahlen und zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. (GEA)