REUTLINGEN. In einem offenen Brief an die Gemeinderatsfraktionen und die Verwaltungsspitze zur Diskussion um den Steg in der Konrad-Adenauer-Straße fordern Elternvertretung, Schulleitung und Schülermitverwaltung des Johannes-Kepler-Gymnasiums, am Neubau des Fußgänger- und Fahrradstegs festzuhalten. Die Alternative ebenerdiger Übergang sei »unverantwortlich und gefährdet Menschenleben«, heißt es in der Begründung.
Mit großer Bestürzung habe man dem Reutlinger General-Anzeiger entnommen, dass sich in den Gemeinderatsfraktionen tendenziell eine Mehrheit gegen einen Neubau des Fußgänger- und Fahrradstegs über die Konrad-Adenauer-Straße abzeichne und stattdessen eine ebenerdige Überquerung der Bundesstraße B312/ B313 favorisiert werde. Gerade Kinder und jüngere Schüler würden nicht den Reifegrad besitzen, sich immer den Verkehrsregeln konform zu verhalte, heißt es in der Begründung. »Der Druck durch Abfahrtszeiten der Busse und Bahnen und das kindliche Verhalten in Warteschlangen an roten Ampeln erhöhen die Gefahr, dass sich Einzelne falsch verhalten und bei Rot die Fahrbahn betreten oder geschubst werden.«
Hohes Verkehrsaufkommen
Eltern, Schulleitung, Lehrer und Schüler des Johannes-Kepler-Gymnasiums verweisen darauf, dass das Verkehrsaufkommen an der Konrad-Adenauer-Straße nach wie vor sehr hoch sei und auch bleiben werde – nicht zuletzt wegen des Zielverkehrs, der die fünf großen Parkhäuser und Tiefgaragen über die Konrad-Adenauer-Straße anfahre. Die von der CDU vorgeschlagene zusätzliche Abbiegespur zur Tiefgarage Stadthalle auf der Höhe Abfahrt Tiefgarage Nordsternhaus werde an der nummerischen Anzahl der Fahrzeuge in diesem Abschnitt nichts ändern. »Im Gegenteil, die Attraktivität die Innenstadt anzusteuern, wird für den Zielverkehr erhöht. Die Folge sind lange Rückstaus, die durch einen ebenerdigen Übergang mit entsprechend langer Ampelschaltung noch verstärkt werden«, heißt es in dem Brief. Und weiter: »Das stadtplanerische Ziel, Reutlingens Innenstadt auszuweiten und autofrei zu gestalten, darf nicht um den Preis der Gefährdung von Menschenleben erreicht werden.«
Nutzer des vorhandenen Stegs seien im Übrigen nicht nur Kinder und Jugendliche aus den anliegenden Schulen, sondern auch Fußgänger aus den nahen Wohngebieten. Es müsse ein Grundanliegen der Gemeinderäte und Verwaltung sein, einerseits dem berechtigten Interesse der Autofahrer, die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten der Innenstadt ansteuern zu können, Rechnung zu tragen und andererseits den Bürgern der angrenzenden Wohngebiete und Schülern der naheliegenden Schulen den gefahrlosen und flüssigen Weg in die Stadt zu gewährleisten. Diesen Interessenausgleich schaffe nur ein neuer Steg.
»Wir nehmen Ihre Bemühungen um eine gute Lösung wahr, dennoch bleibt für uns die Frage, von welchen menschlichen und sachlichen Leitgedanken Ihre Entscheidung getragen wird?«, heißt es abschließend. (pm)