REUTLINGEN. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat alle 82 deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes zu verschiedenen Aspekten des Parkraummanagements befragt. Ausgewertet wurden schon die Antworten zur »Duldung von rechtswidrigem Gehwegparken«. Das Ergebnis kommentiert die Umwelthilfe mit markigen Worten: »Nur 33 von 105 Städten bestätigen, dass sie illegales Falschparken auf Gehwegen grundsätzlich nicht dulden«, was »massive Behinderungen für den Fußverkehr« zeige. Positiv hervorgehoben wird in Baden-Württemberg Reutlingen.
Die Antwort aus dem städtischen Reutlinger Ordnungsamt wird von der DUH folgendermaßen wiedergegeben: »Die Stadt gibt an, Gehwegparken nicht zu dulden, es gebe auch keine Toleranz. Eine vorbildliche, fußverkehrsfreundliche Praxis, an der sich die übrigen Städte in Baden-Württemberg orientieren sollten.« Solches Lob dürfte im Rathaus wie das sprichwörtliche Öl runtergehen, erinnert man sich doch noch an die Klage der DUH in Sachen Diesel-Fahrverbot aus dem Jahr 2020, die bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht eskalierte. Damals kam Reutlingen um die Verhängung von Fahrverboten herum.
Auf die aktuellen Lorbeeren angesprochen, erklärt Albert Keppler als Leiter des Ordnungsamtes die Hintergründe. Es gehe um Antworten der Stadt auf eine umfangreiche »Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zum Parkraummanagement«, welche die DUH bereits im Juli 2022 durchgeführt habe. Die Stadt gab an, Gehwegparken generell zu verfolgen. »Auf die ergänzende Frage, ab wann eine zu beseitigende Behinderung angenommen werde, haben wir geantwortet, dass dies immer der Fall sei, wenn die Mindestbreite (etwa 2,50 Meter bei kombinierten Geh- und Radwegen) nicht eingehalten werde«, so Keppler.
»Die lobende Hervorhebung durch die DUH freut uns natürlich«, meint der Ordnungsamtsleiter, »allerdings scheinen wir so verstanden worden zu sein, dass wir generell 2,50 Meter Restgehwegbreite frei halten. Das wäre dann ein Missverständnis, denn wir hatten die 2,50 Meter nur als Beispiel benannt«. Man müsse bedenken, dass viele bestehende Gehwege in Reutlingen dieses Maß gar nicht haben, zum Teil sogar unter zwei Meter breit sind. »Wenn ein Auto fünf Zentimeter eines solchen Gehweges beparkt, wäre eine Geldbuße oder gar das Abschleppen unverhältnismäßig. Daher dürfte sich die Praxis in Reutlingen nicht so deutlich von der in anderen baden-württembergischen Großstädten unterscheiden, dass die Hervorhebung durch die DUH als Klassenprimus gerechtfertigt wäre«, stellt Keppler klar. (GEA)

