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Corona-Regeln im Kreis Reutlingen werden ab heute weiter gelockert

Die Corona-Regeln sollten einfacher werden, versprach Gesundheitsminister Manne Lucha. Das Ergebnis: Ein sechsseitiger Stufenplan. Für den Landkreis Reutlingen sieht er Lockerungen vor. Was sich im Detail ändert.

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert.
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Foto: Adobe Stock
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert.
Foto: Adobe Stock

REUTLINGEN. Im Landkreis Reutlingen werden die Corona-Regeln gelockert. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 10 (heute laut Landesgesundheitsamt 7,3) seit fünf Tagen unterschritten hat, gelten von Dienstag an neue Bestimmungen. Die Freude über Lockerungen wurde in der Vergangenheit bei Vielen allerdings davon überschattet, dass kaum noch einer verstand, was nun eigentlich erlaubt war und was nicht. Mit der neuen Corona-Verordnung vom 25. Juni sollte sich das alles ändern. »Wir werden die Corona-Regeln im Land vereinfachen«, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha jüngst im GEA-Interview an. Das Ergebnis dieser Vereinfachung: Ein sechsseitiger Stufenplan, unterteilt in vier Inzidenzstufen, einzelne Lebensbereiche und teilweise in verschiedene Gruppengrößen. Eine Erklärung, was sich bei Stufe eins im Landkreis Reutlingen im Detail ändert.

Kontaktbeschränkungen

25 Personen aus 25 Haushalten dürfen sich künftig treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht zur Gesamtzahl. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Maskenpflicht

Die generelle Maskenpflicht für Personen, die älter als sechs Jahre sind, bleibt bestehen. Im Freien muss nur dann ein Mundschutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Das gilt auch in Fußgängerzonen und an ÖPNV-Haltestellen.

Private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeitsfeiern sind im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 300 Personen ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht möglich. Ein Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung sind Pflicht. In Innenräumen müssen alle Personen außerdem getestet, genesen oder geimpft sein.

Öffentliche und Wettkampfveranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen (Stadtfest, Konzert, Oper, Flohmarkt, Sport) sind im Freien bis zu 1.500 Personen erlaubt. Maskenpflicht gilt ab 300 Teilnehmern. Events in Innenräumen dürfen entweder mit 500 Menschen, mit 30 Prozent der Kapazität, oder 60 Prozent der Kapazität (nur Geimpfte, Genesene, Getestete) stattfinden. Grundsätzlich sind ein Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung erforderlich.

Prostitutionsstätten

Bordelle dürfen Getestete, Genesene und Geimpfte empfangen. Die Betreiber müssen Kontaktdaten erfassen und ein Hygienekonzept aufstellen.

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Im Landkreis Reutlingen werden die Corona-Regeln wieder gelockert.

32%
58%
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Diskotheken

Clubs und Diskos waren bislang nur im Rahmen einzelner Modellprojekte geöffnet. Von Montag an dürfen sie grundsätzlich unter folgenden Bedingungen öffnen: Die Auslastung darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten. Einlass haben nur Getestete, Geimpfte und Genesene. Außerdem sind ein Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung nötig, beim Tanzen muss Maske getragen werden. Die Erkenntnisse der Modellprojekte fließen in die Überlegungen mit ein, wenn es um mögliche weitere Öffnungsperspektiven für Clubs geht. 

Messen

Im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen Messen mit einer Person pro drei Quadratmetern stattfinden. Sind alle getestet, geimpft oder genesen, ist die Teilnehmerzahl unbegrenzt. Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung sind in beiden Fällen obligatorisch.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit Hygienekonzept und wenn alle beteiligte Mundschutz tragen angeboten werden. Kann eine Person keine Maske tragen, muss sie geimpft, getestet oder genesen sein.

Touristischer Verkehr

Auf Busreisen, Schiffahrten oder in Seilbahnen gilt keine Beschränkung der Personenzahl. Allerdings müssen alle Teilnehmer genesen, getestet oder geimpft sein. Außerdem sind Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung nötig.

Sport

Im Freien und in geschlossenen Räumen darf Sport komplett ohne Einschränkungen betrieben werden. Bei Wettkampfveranstaltungen sind Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung Pflicht. 

Sonstige

Freizeit-, Bildungs und Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken), Gastronomie, Spielhallen sowie Beherbergungsbetriebe dürfen mit Hygienekonzept und Kontaktdaten-Erfassung, aber ansonsten ohne Einschränkungen, öffnen. Im Einzelhandel ist nur noch ein Hygienekonzept nötig, in Betriebskantinen und Mensen fällt auch das weg. (GEA)