REUTLINGEN. Um die Reutlinger Amphibien auch in diesem Jahr bei der Reise zu ihren Laichgebieten zu unterstützen, gelten in verschiedenen Teilbereichen im Stadtgebiet einschließlich der Stadtbezirke Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Sperrungen. Das teilte die Stadt Reutlingen nun mit.
Die Stadtverwaltung bittet Verkehrsteilnehmende in folgenden Bereichen auf entsprechende Beschilderungen zu achten, die während der Laichzeit von Mitte Februar bis Ende April Wanderungsrouten anzeigen: auf der Landesstraße L 383 (besonders auf der Höhe des Umweltbildungszentrums Listhof), der Gemeindeverbindungsstraße zwischen L 383 und dem Stadtbezirk Ohmenhausen, der Hohbuchstraße, der Vochezenholzstraße, im Gebiet Markwasen mit Am Gaisbühl, der Carlo-Schmid-Straße, der Ringelbachstraße ab dem Kreisverkehr bis zum Schützenhaus und dem Waldweg in Richtung Waldesslust sowie in Gönningen auf der Rossbergstraße, dem Schönblickweg und dem Krokusweg.
»Rote Liste« schützt Tierarten
Die Maßnahmen zum Amphibienschutz sind notwendig, da die einheimischen Amphibien durch die »Rote Liste« geschützt sind und sich jedes Jahr von Februar bis April auf Laichwanderung befinden. Beginn und Verlauf der Wanderung sind stark witterungsabhängig.
Bei steigenden Temperaturen ab etwa sechs Grad starten die ersten Tiere bereits bei Einbruch der Dämmerung und wandern bis etwa 9 Uhr. Vor allem in milde und feuchten Nächten ist vorsichtiges Fahren geboten. Geachtet werden sollte aber auch auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die ab 19 Uhr den unterwegs sind, um den Amphibien über die Straße zu helfen. (pm)