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Aktuell Waffen

Amnestie für illegalen Besitz

Wer jetzt abgibt, muss nichts befürchten

KREIS REUTLINGEN. Die Waffenbehörden im Landkreis Reutlingen erinnern an die jüngste Änderung des Waffengesetzes, wonach bis zum 1. Juli 2018 unerlaubt im Besitz befindliche Waffen und Munition kostenfrei bei Waffenbehörden oder Polizeidienststellen abgegeben werden können, ohne hierfür strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Amnestieregelung nach Paragraf 58 Absatz 8 des Waffengesetzes richtet sich an diejenigen, die bereits am 6. Juli 2017 oder früher illegal eine Waffe oder Munition besaßen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Wohnsitz. Wer eine Waffe abgeben möchte, wird gebeten, dafür einen Termin bei der zuständigen Waffenbehörde zu vereinbaren.

Welche Waffenbehörde im Landkreis Reutlingen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort. Bei Wohnsitz im Gebiet des Landkreises Reutlingen (ohne die Städte Metzingen und Reutlingen) ist das Landratsamt Reutlingen, Aulberstraße 27, Amt für Recht, Ordnung und Verkehr, Telefon 4802241, zuständig, bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Reutlingen (einschließlich Stadtteile) die Stadtverwaltung Reutlingen, Marktplatz 22, Amt für öffentliche Ordnung, Telefon 3034481, bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Metzingen (einschließlich Stadtteile) die Stadtverwaltung Metzingen, Stuttgarter Straße 2 bis 4 beim Geschäftsbereich Recht und Ordnung, Telefon 07123 925385. (pr)