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AfD klagt gegen Stadt Reutlingen, Stadtverwaltung kontert

Die neue Reutlinger AfD-Gemeinderatsfraktion hat beim Sigmaringer Verwaltungsgericht gegen die Stadt Reutlingen Klage erhoben und eine einstweilige Verfügung beantragt. Es geht ihr um angeblich »wesentliche Beschlüsse«, die noch der »alte« Gemeinderat gefasst hat.

In »Geiselhart-Park« in Reutlingen soll ein Gewerkschaftshaus entstehen. Die AfD klagt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen unter
In »Geiselhart-Park« in Reutlingen soll ein Gewerkschaftshaus entstehen. Die AfD klagt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen unter anderem gegen den in der letzten Sitzung des »alten« Gemeinderats gefassten Auslegungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan. Foto: Hans Jörg Conzelmann
In »Geiselhart-Park« in Reutlingen soll ein Gewerkschaftshaus entstehen. Die AfD klagt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen unter anderem gegen den in der letzten Sitzung des »alten« Gemeinderats gefassten Auslegungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan.
Foto: Hans Jörg Conzelmann

REUTLINGEN. Hansjörg Schrade, Vorsitzender der dreiköpfigen AfD-Fraktion, bezieht sich auf Paragraf 30 der Gemeindeordnung, wonach »wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können«, dem neu gewählten Gremium vorbehalten bleiben. Diesen Passus hatte die grün-rote Landesregierung 2015 eingefügt.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion im Reutlinger Gemeinderat sind damit die Beschlüsse der letzten Sitzung des »alten« Gemeinderats vom 23. Juli, zwei Tage vor der Amtseinführung der neu gewählten Gemeinderäte, nichtig.

In einem Schreiben an OB Thomas Keck und die Rechtsaufsicht beim Regierungspräsidium hatte Schrade Ende Juli darauf hingewiesen, die Beachtung der Gemeindeordnung angemahnt und sowohl der Stadt als auch der Rechtsaufsicht vier Wochen Bedenkzeit gegeben.

»Weder vom OB noch von der Rechtsaufsicht haben wir in vier Wochen irgendeine inhaltliche Reaktion bekommen«, schreibt Schrade in der Pressemitteilung und verweist unter anderem auf einen Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan »Gartenstraße 5/Kaiserstraße 16«. Dort sollen ein Wohn- und Geschäftshaus sowie ein Gewerkschaftshaus entstehen. »Bevor die 80 Bäume im Geiselhart-Park hinter dem Kaufhof gefällt und Fakten geschaffen worden wären, mussten wir aktiv werden«, begründet Schrade das Vorgehen seiner Fraktion.

Pressesprecher Dr. Florian Nagel bestätigte dem GEA, dass die Klage am Donnerstagnachmittag eingegangen sei. Sie werde nun der 1. Kammer zugewiesen, die für Reutlingen zuständig sei. Für eine inhaltliche Bewertung sei es jedoch zu früh.

Die Stadt Reutlingen kontert in einer Stellungnahme: »Herr Schrade greift zu Unrecht Entscheidungen des Gemeinderates an, die dieser in seiner letzten Sitzung einstimmig oder mit großer Mehrheit getroffen hat.« Nicht jede Entscheidung, der von einzelnen Personen eine gewisse politische Bedeutung beigemessen wird, sei eine »wesentliche Entscheidung« im Sinne der Gemeindeordnung.

Aufstellungsbeschlüsse für die Einleitung der Bebauungsplanverfahren und die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplanentwürfen (Auslegungsbeschluss) seien unschädlich, so die Stadt, »weil die Beschlüsse lediglich Verfahrensschritte zum Inhalt haben, aber keine endgültige Entscheidung über den Plan selbst. Nach dem Baugesetzbuch beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung.« Erst damit werde der Plan für jedermann verbindlich. (GEA)