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Rechtsgutachten: Negativzins ist »verfassungswidrig«

Zinsen
Inzwischen erheben mindestens 102 Institute Negativzinsen ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde und Kundin. Foto: Karmann/dpa
Inzwischen erheben mindestens 102 Institute Negativzinsen ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde und Kundin.
Foto: Karmann/dpa

BERLIN. Laut Meldungen der Berliner Zeitung »Der Tagesspiegel« und des Online-Nachrichtenportals von n-tv hat ein Rechtsgutachten die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nun als »verfassungswidrig« bewertet. Das vermeldete die Zeitung am Samstagmittag.

Demnach sei der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Rechtsgutachten für die Sparda Bank zu dem Schluss gekommen, dass die Negativzinspolitik eine Enteignung der Sparer bedeute und das im deutschen Grundgesetz und im Europarecht garantierte Recht auf Privateigentum verletze. 

»Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden«, heißt es laut den Meldungen weiter im Gutachten. Mit dem Negativzins werde der Sparer »enteignet«, obwohl der Staat nicht auf Privateigentum zugreifen dürfe. 

Zuerst berichtete die Zeitung »Welt« über das Rechtsgutachten. Die EZB hatte 2014 erstmals ihren Einlagesatz in den negativen Bereich gesenkt. (mai)