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Fast 350 Kreditinstitute erheben Negativzinsen

Immer mehr Kreditinstitute verlangen von Sparern Strafzinsen bei größeren Summen. Sie werden inzwischen zum Teil schon bei Guthaben von 50.000 Euro und weniger fällig.

Zinsen
Inzwischen erheben mindestens 102 Institute Negativzinsen ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde und Kundin. Foto: Karmann/dpa
Inzwischen erheben mindestens 102 Institute Negativzinsen ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde und Kundin.
Foto: Karmann/dpa

FRANKFURT/MAIN. Die Zahl der Kreditinstitute, die Sparern Negativzinsen aufbrummen, hat sich einer Studie zufolge innerhalb eines halben Jahres fast verdoppelt.

Nach einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox erheben inzwischen 349 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt bei größeren Summen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto (Stichtag: 29.Juni). Das sind 171 mehr als Ende 2020. »Aktuell kommen nahezu täglich weitere Geldhäuser hinzu«, berichtete Verivox-Manager Oliver Maier. Zugleich verschärften viele Institute ihre Regelungen.

Die Geldhäuser senkten den Angaben zufolge den Zinssatz noch weiter ins Minus, oder reduzierten die Freibeträge, bis zu denen das Guthaben auf dem Konto von Negativzinsen befreit bleibt. Lange Zeit wurde vor allem bei großen Summen ab 100.000 Euro ein Verwahrentgelt fällig. Inzwischen erheben Verivox zufolge mindestens 102 Institute Negativzinsen ab einer Gesamteinlage von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde und Kundin.

Zuletzt hatte die Direktbank ING angekündigt, den Freibetrag von 100.000 Euro auf 50.000 Euro pro Konto zu halbieren. Andere große Institute wie die Commerzbank und die Postbank haben ähnliche Schritte angekündigt oder bereits vollzogen. »Wenn große Häuser ihre Negativzins-Regelungen verschärfen, besteht für Sparer immer die Gefahr, dass das zur Blaupause für andere Marktteilnehmer wird«, sagte Maier. »Gut möglich, dass sich künftig noch mehr Bankkunden auf niedrigere Freibeträge einstellen müssen.«

Die Negativzinsen treffen vor allem Neukunden. Will eine Bank von Bestandskunden ein Verwahrentgelt verlangen, muss sie das mit den Betroffenen individuell vereinbaren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten von Verbrauchern und Verbraucherinnen grundsätzlich für unzulässig und hat daher Klagen bei mehreren Gerichten eingereicht.

Verivox wertet die im Internet veröffentlichten Preisaushänge von etwa 1300 Banken und Sparkassen aus. Überwiegend gelten Strafzinsen für Tagesgeld, teilweise werden sie aber auch für Giro- und Verrechnungskonten erhoben. (dpa)