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Verhandlung vor Münsinger Amtsgericht: Hundewelpen geschlagen und getreten

Weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, wurde ein 66-Jähriger vom Amtsgericht in Münsingen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Hund braucht Erziehungsmaßnahmen – Schläge und Tritte gehören laut Tierschutzgesetz aber ganz klar nicht dazu.   FOTO: DPA
Ein Hund braucht Erziehungsmaßnahmen – Schläge und Tritte gehören laut Tierschutzgesetz aber ganz klar nicht dazu. FOTO: DPA
Ein Hund braucht Erziehungsmaßnahmen – Schläge und Tritte gehören laut Tierschutzgesetz aber ganz klar nicht dazu. FOTO: DPA

MÜNSINGEN. Daran, dass der 66-jährige Angeklagte seinen erste wenige Monate alten Hund geschlagen und getreten hat, hatten Richter Matthias Altfelder und Staatsanwältin Julia Merkle keinen Zweifel. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss er 1.200 Euro Geldstrafe zahlen, außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.

Eine 44-jährige Frau, die die unschöne Szene bei einem Spaziergang mit ihren eigenen beiden Hunden im Frühjahr dieses Jahres beobachtet hatte, hatte Anzeige erstattet und wiederholte ihre Schilderung nun glaubwürdig in der Verhandlung am Münsinger Amtsgericht. Der Verurteilte zeigte wenig Einsicht und wollte das Urteil nicht akzeptieren: »Ich zahle keinen Cent, lieber gehe ich ins Gefängnis. Gibt’s denn was Lächerlicheres?« Er hat nun die Möglichkeit, in Berufung und damit vors Landgericht zu gehen.

Immerhin: Ein Amtstierarzt, der dem Mann wenige Tage nach dem Vorfall einen Kontrollbesuch abstattete, konnte keine Indizien für eine dauerhafte Misshandlung des Welpen entdecken. Gleichwohl, so sah es auch der Fachmann, habe der Beschuldigte mit seiner aggressiven Züchtigung des kleinen Tiers die Grenzen der üblichen Erziehungsmaßnahmen klar überschritten.

Einen detaillierten Artikel zur Gerichtsverhandlung lesen Sie am morgigen Samstag bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.