Stadt Münsingen verzichtet auf Kita-Gebühren
MÜNSINGEN. Da der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen voraussichtlich erst ab dem 22. Februar wieder aufgenommen wird, sieht die Stadt Münsingen zur Entlastung von Familien mit Kindern, die kein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen konnten, von der Erhebung des Elternbeitrags für Februar ab. Konkret bedeutet das, dass das Benutzungsentgelt für den Monat März nicht abgebucht und indirekt mit dem Februar verrechnet wird. Für Kinder in der Notbetreuung wird ein anteiliges Benutzungsentgelt erhoben und separat in Rechnung gestellt. Die Regelung gilt analog für die Kernzeitbetreuung an den Münsinger Grundschulen. (eg)