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Aktuell Bewerbung

Reinhold Teufel ist erster Kandidat für Bürgermeisterwahl in Trochtelfingen

Reinhold Teufel  will Bürgermeister in Trochtelfingen  werden.
Reinhold Teufelwill Bürgermeister in Trochtelfingenwerden. Foto: Privat
Reinhold Teufelwill Bürgermeister in Trochtelfingenwerden.
Foto: Privat

TROCHTELFINGEN. Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters von Trochtelfingen müssen bis zum 11. Januar 2023 eingereicht sein. Zwei Aspiranten auf den Chefsessel im Rathaus hatten bereits ihre Absicht erklärt, sich bewerben zu wollen: Amtsinhaber Christoph Niesler im Juli, Reinhold Teufel, amtierender Bürgermeister von Pfronstetten, kündigte im September an, dass er seinen Hut in den Ring werfen wolle. Nun meldet er Vollzug, seine Bewerbung hat er am Montag fix gemacht.

»Gestern Abend habe ich meine Bewerbungsunterlagen eingereicht!«, schreibt Reinhold Teufel am Mittwochmorgen per WhatsApp an den GEA. Damit ist er der erste Kandidat, der sich offiziell um das Trochtelfinger Bürgermeisteramt beworben hat – und bislang der einzige, wie Herbert Stelz, Vorsitzender des Wahlausschusses, auf GEA-Nachfrage bestätigt.

Reinhold Teufel erklärt außerdem, dass er eine eigene Internetseite habe, die jetzt online sei. »Ich werde im Laufe des Monats Oktober auf meiner Internetseite weitere Informationen zu mir und meinen Plänen veröffentlichen«, informiert er auf www.reinhold-teufel.de. Ebenso sei er in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram präsent.

In den Wahlkampf startet der 52-jährige Ehemann und Vater dreier Töchter in wenigen Wochen, wie er auf seiner Homepage schreibt. »Ab November werde ich verstärkt in der Stadt Trochtelfingen unterwegs sein und das Gespräch mit den Mitgliedern des Gemeinderats und der Ortschaftsräte, Vertretern der Vereine und den Unternehmen in der Stadt suchen. Voraussichtlich im Januar werde ich dann öffentliche Termine in allen Stadtteilen anbieten.«

Mögliche weitere Kandidaten haben bis zum 11. Januar Zeit, ihre Unterlagen abzugeben. Der Wahlausschuss wird die Bewerber am 19. Januar im Amtsblatt bekannt geben. (GEA)