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Aktuell Recht

Pfronstettens Polizeiverordnung zu Schlangen und Hundekot

Gehört aufgeräumt: Hundekot.  FOTO: DPA
Gehört aufgeräumt: Hundekot. Foto: DPA
Gehört aufgeräumt: Hundekot.
Foto: DPA

PFRONSTETTEN. Alle zwanzig Jahre wieder müssen Gemeinden die »Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern« neu erlassen.

Bürgermeister Reinhold Teufel legte dem Pfronstetter Gemeinderat jetzt einen standardisierten Neuentwurf vor. »Was bringt’s?«, fragte Gemeinderat Josef Heinzelmann. »Wenn’s Streit gibt, können wir sagen: Liebe Leute, da gibt es eine Polizeiverordnung, das dürft ihr nicht, da steht’s«, antwortete Teufel. Und wenn sich ein Pfronstetter über einen frevelnden Nachbarn bei der Gemeindeverwaltung beklagt, kann der passende Paragraf ins Amtsblatt kommen. Beispielsweise als Erinnerung, Hunde doch bitte an die Leine zu nehmen. In der Verordnung wird beispielsweise geregelt, ob man sein Fahrzeug abspritzen darf – darf man nicht –, dass Gift- und Riesenschlangen dem Rathaus zu melden sind oder dass Hundewürstchen unverzüglich entsorgt werden müssen. Dazu gibt es übrigens in den aktuellen Pfronstetter Nachrichten einen Hinweis auf Hundetoiletten, vielleicht ist vor Kurzem ein Bürger in solche Hinterlassenschaften getreten.

Tauben sind kein Problem

Die Polizeiverordnung wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht, dann kann jeder schwarz auf weiß nachlesen, was man so alles in, um und um Pfronstetten herum nicht darf. Tauben füttern darf man zum Beispiel nicht, »aber das trifft uns jetzt nicht so«, glaubt Bürgermeister Teufel.

Das gab es alles vor zwanzig Jahren auch schon, deshalb unterscheidet sich die neue Verordnung nur bei den Geldbußen von der alten: Die gute alte Deutsche Mark wurde eins zu eins in Euro umgerechnet. Bußgelder wegen Verstößen musste die Stadtverwaltung übrigens noch nie verhängen, versicherte Bürgermeister Teufel. (wu)