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Aktuell Prozess

Mietbetrug: Flucht von einer Ferienwohnung zur anderen

Gerichtsverhandlung um zwei Frauen, die seit vielen Jahren als Mietbetrügerinnen durch die Lande ziehen

Foto: dpa
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MÜNSINGEN/HOHENSTEIN. Es dauerte eine Weile, bis die Vermieter einer Ferienwohnung in einem Hohensteiner Ortsteil misstrauisch wurden. Die beiden Gäste, die sich bei ihnen eingemietet hatten, waren »eine ältere Dame mit ihrer Tochter. Da denkt man nichts Böses«, wie die Vermieterin im Rückblick berichtete. Noch dazu hatten die beiden Frauen eine Geschichte erzählt, die Rücksichtnahme geradezu verlangte: Der Mann und Vater sei gestorben, in einem Nachbarort sei wegen des Todesfalls einiges zu regeln …

Aus den wenigen Tagen, die Mutter und Tochter eigentlich auf der Alb bleiben wollten, wurde Wochen. Und nachdem zunächst kleinere Summen an Miete gezahlt wurden, kam irgendwann nichts mehr. Den Vermietern kam die Sache zunehmend »komisch« vor. Ärgerlich wurden sie auch, weil verschiedene Zahlungs-Ultimaten wirkungslos verstrichen. »Irgendwann haben wir ein letztes Limit gesetzt.« Wenig später war die Ferienwohnung leer, die beiden Frauen verschwunden – ohne gezahlt zu haben. 840 Euro blieben sie in Hohenstein schuldig.

Namen und Adresse der beiden Betrügerinnen waren den Vermietern nicht bekannt: »Wir haben uns keine Ausweise zeigen lassen.« Als die geschädigten Hohensteiner schließlich die Polizei riefen, war die Identität der beiden Frauen allerdings schnell geklärt. »Die Beamten haben uns Fotos gezeigt: Klar, die waren’s.« Denn Mutter und Tochter blieben nicht zum ersten Mal die Miete schuldigt: Die beiden reisten seit Jahren auf diese Art durch Süddeutschland, immer wieder ertappt, immer wieder untergetaucht, immer auf der Flucht.

Münsingens Amtsrichter Joachim Stahl hat die Frauen wegen dieses und weiterer, ähnlicher Vorwürfe jetzt zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten für die Tochter und einem Jahr und fünf Monaten für die Mutter verurteilt. Sie zur Bewährung auszusetzen, kam für Stahl dabei nicht in Betracht: Die vielen einschlägigen Vorstrafen sprachen dagegen.

Abgetaucht in der Schweiz

Bitter für Mutter und Tochter: Verhaftet worden waren sie gerade zu einem Zeitpunkt, als sie anscheinend endlich irgendwo Fuß gefasst hatten. Die letzte Flucht führte die Frauen nämlich in die Schweiz, wo es der Tochter gelang, eine gut bezahlte Arbeit zu finden, wo gemeinsam eine kleine Wohnung angemietet und regulär bezahlt worden war – bis sie bei einer ihrer regelmäßigen Fahrten nach Konstanz der Polizei ins Netz gingen.