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Holzelfinger Steige bleibt gesperrt: Zweiter Bauabschnitt beginnt

Beschilderung von gestern: Von Freitag an ist das Sportgelände nur noch von Holzelfingen aus zu erreichen. Foto: Uwe
Beschilderung von gestern: Von Freitag an ist das Sportgelände nur noch von Holzelfingen aus zu erreichen.
Foto: Uwe

LICHTENSTEIN. Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) lässt seit Montag, 7. Juli, die Fahrbahndecke der L387 an der Holzelfinger Steige zwischen den Lichtensteiner Ortsteilen Unterhausen und Holzelfingen erneuern. Der erste Bauabschnitt an der Holzelfinger Steige kann wie geplant beendet werden. Günstige Witterungsbedingungen vorausgesetzt, erfolgt ab Freitag, 22. August, zur Mittagszeit die Umstellung der Verkehrsführung für den zweiten Bauabschnitt.

Dieser erfolgt ebenfalls unter Vollsperrung der L387 und verläuft von der Zufahrt zum Sportgelände Unterhausen bis zum Ortseingang von Unterhausen, heißt es in einer Mitteilung des RP.

Die bestehende Umleitung der L387 von Unterhausen in Fahrtrichtung Holzelfingen über die B312 nach Honau und weiter bis zum Kreisverkehr am Traifelberg sowie über die L 230 in Richtung Münsingen und die L387 nach Holzelfingen bleibt bestehen. Dies gilt ebenso für die Umleitung in der Gegenrichtung. Die Zufahrt zum Sportgelände Unterhausen ist während des zweiten Bauabschnitts lediglich von Holzelfingen aus möglich.

Während der Sperrung der Holzelfinger Steige werden die betroffenen Fahrten der Buslinien 7644 und 7606 weiterhin über die B312, Honauer Steige, Traifelberg nach Holzelfingen umgeleitet. In Unterhausen sind die Haltestellen Holzelfinger Straße weiterhin an die bestehenden Haltestellen Bahnhofstraße verlegt. Ebenso entfallen in Holzelfingen die Haltestellen Römerstraße. Dafür werden in der Ohnastetter Straße Ersatzhaltestellen eingerichtet.

Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fahrbahndecke belaufen sich auf rund 1,97 Millionen Euro. Diese werden Land Baden-Württemberg getragen.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes abrufen. (eg)