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Aktuell Einsatz

DHL-Zentrum Engstingen: Paketbombe entpuppt sich als Feuerlöscher

Zunächst hieß es, dass im Zustellstützpunkt DHL Deutsche Post im Gewerbegebiet Engstingen-Haid eine Paketbombe explodiert sei. Doch die entpuppte sich später als wildgewordener Feuerlöscher.

Großer Rettungseinsatz auf der Schwäbischen Alb.
Großer Rettungseinsatz auf der Schwäbischen Alb. Foto: Bräuninger
Großer Rettungseinsatz auf der Schwäbischen Alb.
Foto: Bräuninger

ENGSTINGEN-HAID. Ein Feuerlöscher hat einen größeren Einsatz der Rettungsdienste ausgelöst. Der Feuerlöscher kam als Paket im Zustellstützpunkt DHL Deutsche Post im Gewerbegebiet Engstingen-Haid an. Ordentlich als solcher deklariert, sagt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Reutlingen. Das Paket mit dem empfindlichen Inhalt fiel auf den Boden, dabei wurde der Feuerlöscher aktiviert. Nach jetzigem Stand fing er dann unter Druck an auf dem Boden zu kreiseln und sich auf eine kurze Reise durch die Verladehalle zu machen. Außer Kontrolle traf er zwei Mitarbeiter des Verteilzentrums  an den Knöcheln, die dabei laut Aussage der Pressestelle der Polizei nach jetzigem Stand verletzt wurden.

Gerücht von explodierter Paketbombe

In den Morgenstunden  kursierte das Gerücht von einer »explodierten Paketbombe«. Die Polizei konnte hierzu Entwarnung geben. Bei der Feuerwehr löste der Vorfall eine sogenannte B4-Meldung aus – »Explosion«. Wie für einen solche Meldung vorgesehen, rückte die Engstinger Wehr mit mehreren Fahrzeugen aus, auch Kreisbrandmeister Wolfram Auch, das Rote Kreuz und die Polizei fanden sich  vor Ort ein.  (GEA)

Dieser Feuerlöscher hat bei der Feuerwehr den Explosions-Alarm ausgelöst. Foto: Leippert
Dieser Feuerlöscher hat bei der Feuerwehr den Explosions-Alarm ausgelöst.
Foto: Leippert

Feuerklöscher gelten beim Versand als »gefährliche Gegenstände«

Feuerlöscher stehen unter Druck. Nasslöscher besitzen Treibgase, mit denen das Löschmittel durch die Düse herausbefördert wird. Bei Gaslöschern ist das Löschmittel auch Treibmittel. Deswegen gelten sie beim Postversand als gefährliche Gegenstände der Klasse 2: Gase. Mehrere europäische und nationale Vorschriften regeln den Transport solcher Güter, etwa die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) oder Gefahrgutverordnungen. Im Wesentlichen geht es bei der Verpackung von Feuerlöschern zum Versand sicherzustellen, das ein ausreichender Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung gegeben ist.

Merkblatt DHL über Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/GK/dhl-infoblatt-gefahrgutregelungen-de-072019.pdf