ENINGEN. Was die Grundsteuerreform für die Grundbesitzer in der Achalmgemeinde bedeutet, erklärt die Gemeinde Eningen ihren Bürgern in einer Mitteilung und bietet für besondere Fälle Unterstützung an. Denn es kommen bereits Nachfragen aus der Bevölkerung, wann und wie die Daten für die neue Grundsteuer erhoben werden sollen, erklärt Michael Kahlbow vom Eninger Steueramt auf Nachfrage des GEA.
Jeder Bürger, der über Grundbesitz verfügt, zahlt dafür jedes Jahr eine Grundsteuer an die Kommune. Die Gemeinde Eningen hat im Jahr 2021 12 645 Euro aus der Grundsteuer A und rund 1,7 Millionen Euro der Grundsteuer B eingenommen und diese Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben eingesetzt. Die Grundsteuer erhebt und kassiert zwar das Steueramt der Gemeinde. Die Bemessungsgrundlagen zur Bestimmung des sogenannten Einheitswertes ermittelt aber das Finanzamt Reutlingen.
Daten an das Finanzamt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 per Urteil festgestellt hat, dass die bisher erhobene Grundsteuer verfassungswidrig ist und nur noch bis einschließlich 2024 auf diese Weise erhoben werden darf, haben nun der Bund und die Bundesländer die Grundsteuer reformiert. Zum 1. Januar 2025 werden die bisherigen Einheitswerte ersetzt. Dafür hat jeder Grundstückseigentümer sowohl ein Mitwirkungsrecht wie auch eine Mitwirkungspflicht. Das Finanzamt wird voraussichtlich ab April dieses Jahres alle Grundstückseigentümer anschreiben und zur Abgabe einer Steuererklärung zum Grundbesitz auffordern. Alle Grundstückseigentümer müssen die Daten für ihre jeweiligen Objekte an das Finanzamt übermitteln. Die relevanten Daten – Grundstücksgröße und Bodenrichtwert – müssen mit einer elektronischen Steuererklärung an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Die Bodenrichtwerte werden von den kommunalen Gutachterausschüssen regelmäßig in einer Bodenrichtwerttabelle erfasst und veröffentlicht.
Aus den übermittelten Angaben berechnet das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag und sendet an jeden Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid. Dieser Bescheid ist entscheidend für die Grundsteuerveranlagung ab 1. Januar 2025 durch das Steueramt der Gemeinde.
Ansprechpartner aller Grundstückseigentümer ist somit die Finanzbehörde, also das Finanzamt Reutlingen, nicht das örtliche Steueramt im Rathaus. Für Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer hat das Ministerium für Finanzen von Baden-Württemberg eine Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de eingerichtet.
Die Gemeinde werde jedoch die Grundbesitzer in dieser Umstellungs-Phase begleiten und bei der Ermittlung der Steuerdaten unterstützen, heißt es in der Mitteilung. Informationen zur Grundsteuerreform und zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden sich auf der Homepage der Gemeinde. (eg)