TÜBINGEN/PFULLINGEN. Die Tübinger Staatsanwaltschaft wirft der 24-jährigen Angeklagten vor, am 6. Januar gegen 4.15 Uhr in die Pfullinger Wohnung ihres von ihr getrennt lebenden Ehemannes eingedrungen zu sein, Benzin auf Parkettboden und Schrankwand im Wohnzimmer ausgeschüttet und angezündet zu haben.
Der Mann bekam von dem allen nichts mit, weil er zu dem Zeitpunkt in seinem Schlafzimmer fest schlief. Der Feuermelder allerdings schlug laut Alarm und weckte den 25-Jährigen. Mit Wasser und durch sein »beherztes Eingreifen« gelang es dem Mann, rechtzeitig das Feuer zu löschen. Er erlitt dabei eine Rauchgasvergiftung und leichte Brandwunden an den Beinen.
Die Angeklagte wollte in der Verhandlung vor dem Tübinger Landgericht noch keine Angaben zur Sache und zu ihrer Person machen, weil ein Sachverständiger aus terminlichen Gründen nicht anwesend war. Für kommende Woche kündigte Verteidiger Mathias Brenner aber eine Erklärung der 24-Jährigen an. Auch der Ehemann wollte nichts sagen. Er machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Mehr Aufklärung darüber, was an dem 6. Januar in Pfullingen wirklich geschehen ist, wird sicherlich erst der nächste Verhandlungstag am kommenden Dienstag bringen. (GEA)