METZINGEN. Ab sofort kann auf dem Häckselplatz Längenfeld in Metzingen verholztes Material unbegrenzt und gebührenfrei abgegeben werden. Damit wollen die Kommunalen Entsorgungsbetriebe Metzingen (KEM) die Abgabemöglichkeiten für verholztes Material vereinfachen. Im
»Wir sind bestrebt, den Betrieb der Häckselplätze für die Bürgerinnen und Bürger stetig zu verbessern. Deshalb haben wir Änderungen im Rahmen der bestehenden Auflagen und rechtlichen Vorgaben vorgenommen, um die Abgabe von größeren Mengen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach, effizient und praktikabel umzusetzen«, sagt Alexander Schoch, Betriebsleiter der KEM.
Die Mengenbegrenzung bei der Abgabe auf den Häckselplätzen »Lehmgrube« in Neuhausen und »Täferle« in Glems muss aufgrund der Vorgaben der Betriebsgenehmigung des Platzes allerdings weiterhin bestehen bleiben. Dort können aber nach wie vor Mengen bis zu zwei Kubikmeter angeliefert werden.
Zugangskontrollen
Als verholztes Material gelten Stämme, Äste und Baumschnitt von Bäumen mit einem Astdurchmesser ab etwa drei Zentimetern. Wurzelstöcke von Bäumen und großen Sträuchern gehören nicht zum Baumschnitt und können nicht angenommen. Das angelieferte Material sollte gut vom Grünschnitt getrennt werden, damit eine optimale Verwertung beider Materialien gewährleistet werden kann. Geöffnet hat der Häckselplatz Längenfeld im Zeitraum von November bis März jeden Mittwoch, Freitag und Samstag jeweils von 15 bis 17 Uhr.
Um eine Entlastung auf dem Häckselplatz in Neuhausen zu schaffen und das Angebot in Glems zu erweitern, hat der Häckselplatz Täferle in Glems ab sofort bis Ende November zusätzlich zu den bisherigen Öffnungszeiten jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr geöffnet.
Ab 2023 öffnet der Häckselplatz in Glems in den Monaten Februar, März und Oktober jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr und im November jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.
Von Dezember bis Ende März kann am Häckselplatz Glore in Neuhausen jeden Samstag von 10 bis 17 Uhr nur verholztes Material abgegeben werden. Die Abgabe von unverholztem Material kann wie gewohnt an den anderen Häckselplätzen in Neuhausen, Glems und Metzingen zu den jeweiligen Öffnungszeiten erfolgen.
Die Kommunalen Entsorgungsbetriebe bitten um Verständnis für Zugangskontrollen und bitten alle Bürgerinnen und Bürger, einen Ausweis oder den Abfallgebührenbescheid mitzubringen. Der Grund für die Zutrittskontrollen ist, dass die Häckselplätze zum Teil über die Abfallgebührenzahler finanziert werden und somit alleine Metzinger Bürgern sowie Metzinger Abfallgebührenzahlern zur Verfügung steht. Die KEM arbeiten stetig daran, den Betrieb der vier Häckselplätze in Metzingen, Neuhausen und Glems im Sinne der Bürger innerhalb der rechtlichen Vorgaben zu verbessern und die Abläufe zu optimieren.
Über die kostenlose Abfall-App Metzingen können die aktuellen Öffnungszeiten der Häckselplätze digital abgerufen werden. Sie erinnert an sämtliche Abfuhrtermine und gibt wertvolle Tipps zur Entsorgung unterschiedlicher Stoffe. (eg)