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Umsetzung der Energiepreisbremsen in Metzingen

Wer nicht will, dass seine Zählerstände zum 1. Oktober geschätzt werden, sollte selbst ablesen. FOTO: JENS BÜTTNER/DPA
Wer nicht will, dass seine Zählerstände zum 1. Oktober geschätzt werden, sollte selbst ablesen. Foto: JENS BÜTTNER/DPA
Wer nicht will, dass seine Zählerstände zum 1. Oktober geschätzt werden, sollte selbst ablesen.
Foto: JENS BÜTTNER/DPA

METZINGEN. Um Privathaushalte und Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die Preisbremsen gelten seit Januar bis vorerst Ende des Jahres und sollen von den Energieversorgern ab März umgesetzt werden. Die Stadtwerke Metzingen begrüßen die Entlastung der Verbraucher, auch wenn dies zu einem administrativen Mehraufwand führt. Dank einer langfristigen Beschaffungsstrategie liegen die meisten Kunden der Stadtwerke unterhalb der gesetzlich festgelegten Preisbremsen und werden daher nicht gesondert informiert.

Kunden, die von der Preisbremse profitieren können, werden von den Stadtwerken Metzingen in einem persönlichen Anschreiben über ihre voraussichtlichen Entlastungen informiert. Für die Monate des laufenden Jahres, für die bereits ein Abschlag bezahlt wurde, erfolgt eine rückwirkende Entlastung. 

Komplexe Tarifstrukturen

Betroffene Kunden erhalten mit der Information auch die individuelle Abschlagsplanänderung. Die finale Verrechnung der Preisbremse erfolgt mit der Jahresabrechnung und dem Verbrauch im Jahr 2023. »Wir arbeiten eng und unter Hochdruck mit unserem IT-Dienstleister an der Umsetzung der Preisbremsen im Abrechnungssystem zusammen. Dabei sind insbesondere komplexe Tarifstrukturen und Sonderfälle zu beachten, was einen enormen Eingriff in die Abrechnungssystematik erfordert«, erklärt Cornelia Müller, Fachbereichsleiterin Vertrieb, Einkauf und Kundenservice der Stadtwerke Metzingen. Der Gesetzgeber habe eine sehr enge Umsetzungsfrist vorgesehen, was zusammen mit dem hohen Umsetzungsaufwand zu Verzögerungen führe. »Alle Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung erhalten«, ergänzt Müller. Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen sind auf der Internetseite der Stadtwerke Metzingen unter zu finden. (eg)

www.stadtwerke-metzingen.de