METZINGEN. Der einzige Zuschauer bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungsgemeinschaft Metzingen, Grafenberg, Riederich hatte sich noch nicht einmal richtig hingesetzt, da war die Veranstaltung schon beendet. Es war die letzte Formalie zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Ganzjahresbad auf dem Auchtert.
Im Flächennutzungsplan, der seit dem 12. Dezember 2020 rechtswirksam ist, wird der Standort des künftigen Bades als Grünfläche dargestellt. Dieser Bereich soll in eine Sonderbaufläche Ganzjahresbad umgewandelt werden. Für das Ferientagheim, das im Zuge des Badneubaus auf das östlich angrenzende Grundstück verlagert wird, erfolgt eine Ausweisung als Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung »Ferientagheim« (bisherige Zweckbestimmung »Kleintierzüchter«). Die Brisanz entstand, als in einer Sitzung des Metzinger Gemeinderats Mitte Juli die Grünen-Fraktion komplett ihre Zustimmung verweigerte. Grund für die Meinungsänderung war nach den Worten von Sprecher Georg Bräuchle, dass das Bad zu groß und zu teuer sei für eine Stadt mit 23.000 Einwohnern.
Am 23. Juli hatte dann der Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft beschlossen, die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur zehnten Änderung des Flächennutzungsplans abzuwägen und die zweite Beteiligungsstufe für die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu starten: Die erforderlichen Planunterlagen wurden im Internet veröffentlicht. Zusätzlich lagen die Unterlagen im Rathaus aus. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihrem Aufgabenbereich hätten berührt sein können, um erneute Stellungnahme gebeten.
Metzingens Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung bereits einstimmig mit sechs Enthaltungen zugestimmt, die Verwaltungsgemeinschaft stimmte ebenso zu, sodass die Änderung des Flächennutzungsplans nun wirksam ist und der nächste Schritt zum Ganzjahresbad erfolgen kann. (GEA)

