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Aktuell Black Week

Mund-Nasen-Schutz in der Outletcity und Teilen der Metzinger Innenstadt vorgeschrieben

In der Outletcity und Teilen der Metzinger Innenstadt gelten von Samstag, 21. November, an strengere Coronaregeln. Für eine Woche muss auch im Freien ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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Szenen wie diese sollen unbedingt vermieden werden: In der Outletcity und Teilen der Innenstadt gelten deshalb besonders für die sogenannte Black Week strenge Coronaregeln. Foto: Markus Niethammer
Szenen wie diese sollen unbedingt vermieden werden: In der Outletcity und Teilen der Innenstadt gelten deshalb besonders für die sogenannte Black Week strenge Coronaregeln.
Foto: Markus Niethammer

METZINGEN. Diese Allgemeinverordnung der Stadt gilt am kommenden Samstag, 21 November, die ganze kommende Woche, der eigentlichen Black Week mit dem Black-Friday, sowie am Montag, 30. November, dem sogenannten Cyber Monday, in einer Zeit also, in der der Einzelhandel einen Großteil seines Jahresumsatzes macht. Die Betreiberin der Outletcity, die Holy AG, hat zudem ihr eigenes Gesundheitskonzept überarbeitet und verzichtet an den besonders neuralgischen Tagen auf jegliche Marketingaktivitäten. Vier Tage, an denen auch die Polizei, eine deutlich höhere Präsenz zeigt und eigens in Metzingen eine Leiststelle einrichtet. Sollte trotz des Appells, Metzingen in dieser Zeit zu meiden, ein doch deutlich zu hohes Besucheraufkommen registriert werden, ist daran gedacht, Parkplätze teilweise zu schließen und im Extremfall den Verkehr ganz an Metzingen vorbei zuleiten. Darauf haben sich der Landkreis, die Stadt Metzingen, die Outletcity und die Polizei verständigt, wie soeben bekannt gegeben wurde. (GEA)

Landkreis Reutlingen zu den neuen Coronaregelungen für die Outletcity

Die HOLY AG wird für die Black Friday Woche sämtliche Marketingaktivitäten mit Bezug auf die Läden der Outletcity Metzingen unterlassen. Das bedeutet, es wird für diese Zeit keine Newsletter geben und weder auf der Website noch im Outletcity Club werden Angebote für die stationären Geschäfte zu finden sein. Im Gegensatz zum Vorjahr, wird es auch keine verlängerten Öffnungszeiten in diesem Zeitraum geben.

Für die Outletcity Metzingen selbst wurde ein Phasenkonzept entwickelt, das auf dem seit April 2020 weiterentwickelten und verfeinerten Health & Saftey Kozept aufbaut. Hierzu gehören u.a. Bodenaufkleber zur Abstandswahrung, der Einsatz von Tensatoren, der Betrieb der Lüftungsanlagen auf Volllast. »Im Bereich City Mall führen wir ab einer Auslastung von ca. 600 Personen Zugangsbeschränkungen ein. Unsere Gäste können vor Ort sich über ein Ticket System Termine in Stores buchen, um nicht in Schlangen anstehen zu müssen. In den Parkhäusern und dort, wo es doch noch Schlangen gibt, werden wir vor Ort sein. Zu diesem Zweck stocken wir unser eigenes Personal und den Sicherheitsdienst massiv und bedarfsgerecht auf«, erklärt Wolfgang Bauer, Vorstandsvorsitzender der HOLY AG.

Der zweite Baustein ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Metzingen, die sie als Ortspolizeibehörde erlässt. Diese Allgemeinverfügung enthält weitere konkrete Maßnahmen und gilt ab Samstag, 21. November 2020. Demnach muss erstens unter freiem Himmel im gesamten Bereich der Outletcity eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Verpflichtung besteht von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 1 Uhr des Folgetags. Ausnahmen sind nur möglich, sofern auch die Coronaverordnung des Landes dies zulässt, also etwa bei Kindern unter sechs Jahren oder bei Vorliegen von gesundheitlichen Gründen.

Zweitens müssen Warteschlangen vor den Shops auf höchstens 20 Meter begrenzt werden. Öffentliche Verkehrsflächen müssen jeder Zeit freigehalten werden.

Drittens dürfen keine Sonderrabatte gewährt werden, wenn die Rabatte ausschließlich an einem oder an mehreren der nachfolgend genannten Tage gewährt werden sollen:

-          Samstag, 21. November 2020

-          Freitag, 27. November 2020

-          Samstag, 28. November 2020

-          Montag, 30. November 2020

Damit sollen Kunden an den Tagen rund um den »Black Friday«, an denen ohnehin viele Kunden in der Outletcity zu erwarten sind, nicht noch zusätzlich durch kurzfristige Rabatte angelockt werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Lebensmitteleinzelhandel, die Apotheken, die Tankstellen und die Postfilialen im Einzelhandel. »Für uns ist es zentral den Gesundheitsschutz der Metzinger Bürgerinnen und Bürger genauso wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Besucherinnen und Besucher mit den berechtigten wirtschaftlichen Interessen des Einzelhandels in einen ausgewogenen Einklang zu bringen.«, betonte Oberbürgermeister Dr. Ulrich Fiedler.

»Entscheidend ist die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher, sich an die vorgegebenen Abstandsregelungen und die Maskenpflicht zu halten«, so Reumann. »Die letzten Wochen haben jedoch gezeigt, dass die Regulierung der Anzahl der Besucher mittels Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine konsequente Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln erforderlich sind.«

Als dritten Baustein sieht das Polizeipräsidium Reutlingen ein kaskadierendes Verkehrskonzept vor. In Anbetracht der nach wie vor hohen Infektionszahlen ist es unvermeidlich die Besucherströme vor Ort zu koordinieren und im Bedarfsfall auch zu begrenzen. Hierzu ist ein Verkehrskonzept vorbereitet, welches entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen und im Einzelfall auch eine Begrenzung der Parkplätze vorsieht.   

An den kommenden Samstag, am Black Friday und am Cyber Monday wird eine Einsatz- und Führungsleitstelle in Metzingen eingerichtet, um die Entwicklung vor Ort zu beobachten und bei Bedarf die geeigneten Maßnahmen zu steuern. (pm)