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Maskenpflicht im Bus von Metzingen nach Mittelstadt ignoriert

Während der Fahrt steht direkt neben dem Fahrer jemand ohne Mund-Nasen-Schutz. Ist das jetzt etwa erlaubt? Oder setzt sich da jemand über ein Verbot hinweg?

Eine klare Botschaft im Bus der Linie 203. Doch nicht alle halten sich daran.  FOTO: KLEIN
Eine klare Botschaft im Bus der Linie 203. Doch nicht alle halten sich daran. FOTO: KLEIN
Eine klare Botschaft im Bus der Linie 203. Doch nicht alle halten sich daran. FOTO: KLEIN

METZINGEN. Es ist ein merkwürdiges Bild im Linienbus: Die Passagiere hinten tragen alle zum Schutz vor dem Coronavirus Masken. Der Fahrer ist durch eine Scheibe geschützt. Doch neben ihm steht ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Schutz zwischen der Frontscheibe und der Klappschranke zum Fahrgastraum. Er spricht mit dem Fahrer, streckt immer mal wieder den Kopf zwischen Front- und Schutzscheibe vorbei und legt seine Hand auf den Bezahlteller. Der Bus der Linie 203, in dem sich diese Szene abspielt, fährt am Freitag Ende Juni um 15.10 Uhr von Metzingen über Riederich zum Reutlinger Stadtteil Mittelstadt. Für die anderen Fahrgäste stellt sich die Frage: Muss ich noch eine Maske im Bus tragen? Das betrifft nicht nur Mitfahrende auf dieser Tour. Leser berichten von Passagieren ohne Mund-Nasen-Schutz auch auf anderen Busfahrten in der Region.

Eine Antwort auf die Frage gibt Anne Lohmüller, die Sprecherin des Verkehrsverbunds Naldo, in dem der Bus fährt. »Selbstverständlich gilt in den Bussen und Bahnen des Naldo weiterhin die Pflicht, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies wurde von der Landesregierung am 27. April 2020 angeordnet und gilt unverändert.« Die Verkehrsunternehmen seien vom Naldo informiert worden. Allerdings sei es die Pflicht der Busunternehmer, die Fahrer und Kontrolleure zu schulen. Daher sei für den konkreten Vorfall im Bus von Metzingen nach Reutlingen-Mittelstadt das Unternehmen Wilhelm Lutz Omnibusverkehr aus Reutlingen zuständig.

Dessen Geschäftsführer Jan Kocher nimmt auf Anfrage Stellung: »Personen über sechs Jahren müssen im öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen.« Allerdings seien die Fahrer nicht für dessen Kontrolle zuständig. »Jedoch sollten sie die Fahrgäste in geeigneter Weise dazu anhalten und informieren.« Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen brauche, solle möglichst ein ärztliches Attest vorlegen.

Kocher bezweifele aber, dass dies beim Fahrgast im Bus der Linie 203 so war. Er hat mit dem Fahrer gesprochen. »Unser Fahrer hat den Fahrgast auf das Tragen der Gesichtsmaske aufmerksam gemacht. Dieser wiederum hat dann das Diskutieren angefangen.« Das habe gedauert. Kocher: »Trotz großem Verständnis der Bevölkerung gibt es leider vermehrt ein paar wenige, die sich nicht an diese sinnvollen Regelungen halten wollen.« (GEA)