DETTINGEN/REUTLINGEN. Konkret wurde dem bereits Vorbestraften vorgeworfen, in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar die Funkwellen des Keyless-Go-Schlüssels direkt vor der Hautür abgefangen und mithilfe eines Car-Scanners zum Fahrzeug transportiert zu haben. Mithilfe mindestens eines weiteren Täters soll er den Diebstahl begangen haben, da waren sich die Ermittlungsbeamten einig.
Angeklagt war der 22-jährige Pole außerdem wegen des Diebstahls zweier weiterer hochwertiger Fahrzeuge: einem Audi Q7 im Wert von 70 000 und einem Audi Q7 im Wert von 60 000 Euro, die er in den Landkreisen Mannheim und Würzburg geraubt hatte. Eine Tatsache kam erschwerend hinzu: Der Verurteilte war ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefahren. Diese war ihm bereits 2015 aufgrund von Drogendelikten entzogen worden.
Beim Rastplatz »Rossauer Wald«, Fahrtrichtung Dresden, konnte der geraubte Daimler-Benz aus Dettingen durch die Polizei bereits gegen 5 Uhr sichergestellt werden – obwohl der Angeklagte oder einer der Mittäter das Ortungssystem aus dem Sitz des Fahrzeuges herausgeschnitten hatte.
Mit gerunzelter Stirn, blassem Gesicht und großen rotgeränderten Augen lauschte der Angeklagte den Worten der Oberstaatsanwältin Susanne Teschner. Sie betonte, dass es sich ihrer Meinung nach um ein »bandenorganisiertes Verbrechen« handeln muss. »Ermittlungen konnten diesen Verdacht aber bislang nicht bestätigen«, bedauerte sie. Somit wurde der frischgebackene Vater als Einzeltäter für den »Diebstahl in besonders schwerem Fall und in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis« bestraft. Zwei Jahre und drei Monate Haft lautete das Urteil. Außerdem muss er nun alle Gerichtskosten sowie zusätzlich 70 000 Euro zahlen – für den nicht wiedergefundenen Audi Q7 aus Mannheim. (GEA)