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Hülben setzt sich gegen das Land durch: Ortstafel wird versetzt

Ortsschild Hülben
Das Ortsschild von Hülben. Foto: Andreas Fink
Das Ortsschild von Hülben.
Foto: Andreas Fink

HÜLBEN. Die Gemeinde Hülben hat gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Streitpunkt war die Ortstafel auf der L 250 Richtung Bad Urach. Die Hülbener wollten sie ein paar Hundert Meter weiter talabwärts Richtung Bad Urach auf Höhe des Steinbruchs platzieren. Das Land, vertreten durch das Amt für Recht, Ordnung und Verkehr im Landratsamt Reutlingen, hatte das Ansinnen mehrfach abgelehnt – Hülben hatte daraufhin geklagt. Mitte Januar kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu einem Vor-Ort-Termin in die Alb-Gemeinde. Die Richter wiesen die Klage zwar ab, verpflichteten aber im Gegenzug das Land, nachzubessern und den Antrag noch mal neu zu beurteilen.

Das Verwaltungsgericht strebt in seiner Urteilsbegründung eine Harmonisierung der städtebaulichen Entwicklung mit dem Straßenverkehrsrecht an. Konkret bedeutet dies, dass einzelne Verkehrsregelungen den städtebaulichen Planungen zur Weiterentwicklung eines Ortes nicht im Wege stehen sollten. Vielmehr sollen die Verkehrsregelungen auch im Hinblick auf die geplante Gestaltung eines Ortes angepasst werden. Darüber hinaus geht das Gericht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass zugunsten der Gemeinde Hülben ein Anspruch auf erneute Entscheidung besteht, weil sie ein hierfür konkretes städtebauliches Konzept vorgelegt hat.

Beide Seiten begrüßen das Urteil

Das Verwaltungsgericht kommt zum Ergebnis, dass es rechtlich zulässig ist, die Ortstafeln in Richtung Bad Urach zu versetzen. Das Gericht verdeutlicht in seiner Urteilsbegründung, dass die Änderung der Verkehrslage in den vergangenen Jahren vom Außerorts- zum Innerortsbereich, bei der Wahl des Standortes der Ortstafel angemessen berücksichtigt werden muss.

Beide Seiten – sowohl die Gemeinde Hülben als auch das Landratsamt Reutlingen – begrüßen die verwaltungsgerichtliche Präzisierung der Kriterien zur Versetzung der Ortstafel ausdrücklich. Sie wollen zeitnah das städtebauliche Konzept der Gemeinde Hülben mit den straßenverkehrsrechtlichen Gegebenheiten abstimmen und auch die Positionierung der Ortstafel zeitnah umzusetzen. (eg/GEA)