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Aktuell Verwaltungsgericht

Wie der Streit um das Tübinger Cyber Valley beigelegt werden soll

Die Stadt Tübingen und das Land Baden-Württemberg sind noch uneins über Gebühren für Baugenehmigung.

Feierliche Grundsteinlegung für Innovationscampus "Cyber Valley
Der erste Teil des Rohbaus des Innovationscampus »Cyber Valley« in Tübingen. Foto: Bernd Weißbrod
Der erste Teil des Rohbaus des Innovationscampus »Cyber Valley« in Tübingen.
Foto: Bernd Weißbrod

TÜBINGEN. Das Land und die Unistadt Tübingen liegen im Clinch wegen eines Forschungsgebäudes im Tübinger Cyber Valley. Wegen unterschiedlicher Ansichten über Gebühren hatte man sich vor Gericht getroffen, will den Streit aber jetzt mit einem Vergleich beenden. Der Gemeinderat muss noch zustimmen.

Bei der Auseinandersetzung geht es um knapp 135.000 Euro. So viel hatte die Stadt vom Land als Bauherrn verlangt. Für die Genehmigung, die Bauüberwachung und die Abnahme.

Das Land hatte Widerspruch eingelegt und darauf verwiesen, dass die Baukosten als Grundlage des Bescheids mit 53,4 Millionen Euro zu hoch angesetzt seien. Außerdem sei man von den Gebühren befreit: Rund zwei Drittel der Fläche nutzt die Uni, für die grundsätzlich Beitragsfreiheit gilt. Beim restlichen Drittel, das dem Max-Planck-Institut zur Verfügung steht, sind Räume dabei, die die Uni dem MPI überlässt. Und die Hochschule sei unstreitig Betreiberin des ganzen Gebäudes. Im Tübinger Rathaus wäre man bereit gewesen, die Forderung etwas zu reduzieren und die Bauüberwachung rauszunehmen. Ansonsten sei der Bescheid aber rechtmäßig.

Beide Seiten finden zwar weiter, dass sie Recht haben. Doch der Aufwand, die Sache vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen durchzufechten, wäre hoch. Deswegen ist Tübingen bereit, die 135.000 Euro nun zurück zu überweisen. Das Land verzichtet darauf, Zinsen zu verlangen, und trägt die bisher entstandenen Kosten des Verfahrens.

Eine Rolle spielt auch die Tatsache, dass es um ein Kernstück des Cyber Valley geht. Das »Leuchtturmprojekt« will man nicht durch Kleinlichkeit in ein schlechtes Licht rücken. (-jk)