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Weitere Anklage im Tübinger Vergewaltigungsprozess

Der wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagte Asylbewerber aus Gambia muss sich seit Dienstag noch für eine weitere Sexualstraftat verantworten.

Foto: dpa
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TÜBINGEN. Die 3. Große Jugendkammer der Tübinger Landgerichts ließ eine Nachtragsanklage zu. Laut Staatsanwältin Rotraud Hölscher soll der Gambier im Juni 2017 in der Diskothek »Blauer Turm« in Tübingen versucht haben, in einem dunklen Gang in der Nähe der Garderobe eine 19-Jährige zu vergewaltigen. Weil die Frau laut um Hilfe rief, ließ der Täter damals von seinem Opfer ab. Der Angeklagte bestritt am Dienstag allerdings die Tat. Die angeklagten Vorkommnisse hatten in Tübingen für viel Aufregung, Angst und Diskussionen um schwarzafrikanische Asylbewerber geführt. (GEA)