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Was Widmann-Mauz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sagt

Annette Widmann-Mauz (CDU)
Annette Widmann-Mauz (CDU). Foto: DPA
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KREIS TÜBINGEN. Nach dem Tübinger SPD-Abgeordneten Martin Rosemann hat nun auch Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) auf den offenen Brief von Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen reagiert. Auch sie sieht darin einen wichtigen Standortfaktor für die Gemeinden. »Ich habe mich für dieses Gesetz ausgesprochen, da damit eine Betreuungslücke geschlossen wird, die für viele Familien gerade nach der Kita-Zeit wieder aufklafft. So haben 64 Prozent der Eltern von Kindern im Grundschulalter in Deutschland einen Ganztagsbedarf«, begründet sie ihre Entscheidung.

Die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sei »ein prioritäres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag«. Darin sei zugesagt, für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das beschlossene Gesetz sehe nun sogar eine Bundesbeteiligung von 3,5 Milliarden Euro vor. Zudem sei eine jährliche Bundesbeteiligung für laufende Betriebskosten von 960 Millionen Euro beschlossen.

Die Bedenken der Bürgermeister, dass der Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern eine der größten Herausforderungen darstellt, teilt Annette Widmann-Mauz. Weil der Rechtsanspruch aber zunächst nur für Kinder der ersten Klasse ab dem Jahr 2026 und einem darauffolgenden stufenweisen Inkrafttreten um je eine Klassenstufe pro Jahr gelte, sei sichergestellt, dass den Ländern ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorzubereiten. Dazu sei klar festgehalten, dass dies vor allem Maßnahmen notwendig mache, um die Attraktivität des Erzieherberufs zu steigern. (pm)